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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

Artikel 34.

Die Grenzsteine werden auf Sehweite voneinander aufgestellt; sie werden numeriert und mit ihrem Aufstellungsort und ihrer Nummer auf einem kartographischen Dokument verzeichnet.

Artikel 35.

Die endgültigen Grenzregelungsprotokolle, die Karten und Beilagen werden in drei Urschriften ausgefertigt, von denen zwei den Regierungen der Grenzstaaten, die dritte der Regierung der französischen Republik übergeben werden, welch letztere authentische Ausfertigungen derselben den Signatarmächten des gegenwärtigen Vertrages zugehen lassen wird.


III. Teil.
Politische Bestimmungen über Europa.
Abschnitt I.
Italien.
Artikel 36.

Österreich verzichtet, soweit es in Betracht kommt, zugunsten Italiens auf alle Rechte und Ansprüche auf die Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie, die jenseits der in Artikel 27, Punkt 2, des II. Teiles (Österreichs Grenzen) bestimmten Grenzen, und zwar zwischen diesen Grenzen, der ehemaligen Grenze Österreich-Ungarns mit Italien, dann dem adriatischen Meere und der später zu bestimmenden Ostgrenze Italiens liegen.

Österreich verzichtet gleichfalls, soweit es in Betracht kommt, zugunsten Italiens auf alle Rechte und Ansprüche auf die übrigen Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie, die in irgend einem der zur Regelung der gegenwärtigen Angelegenheiten geschlossenen Verträge als Teile Italiens anerkannt werden.

Binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages wird ein Ausschuß von fünf Mitgliedern, deren eines von Italien, drei von den übrigen alliierten und assoziierten Hauptmächten und eines von Österreich ernannt werden, eingesetzt, um die Grenzlinie zwischen Italien und Österreich an Ort und Stelle festzusetzen.

Der Ausschuß entscheidet mit Stimmenmehrheit. Seine Entscheidungen sind für die Beteiligten bindend.

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1035. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1035.jpg&oldid=- (Version vom 24.2.2023)