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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

VIII. Teil.
Wiedergutmachungen.
Abschnitt I.
Allgemeine Bestimmungen.
Artikel 177.

Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Österreich erkennt an, daß Österreich und seine Verbündeten als Urheber für die Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Österreich-Ungarns und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben.

Artikel 178.

Die alliierten und assoziierten Regierungen erkennen an, daß die Hilfsmittel Österreichs unter Berücksichtigung ihrer dauernden, sich aus den übrigen Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages ergebenden Verminderung nicht ausreichen, um die volle Wiedergutmachung dieser Verluste und Schäden sicherzustellen.

Immerhin verlangen die alliierten und assoziierten Regierungen und Österreich verpflichtet sich dazu, daß unter den nachstehend bezeichneten Bedingungen die Schäden, welche in der Zeit, während der jede einzelne der alliierten und assoziierten Mächte im Kriege mit Österreich war, die Zivilbevölkerung der alliierten und assoziierten Mächte und deren Eigentum durch den bezeichneten Angriff zu Lande, zur See und in der Luft erlitten haben, und ferner überhaupt die Schäden, wie sie in der hier angeschlossenen Anlage I bestimmt sind, wieder gutgemacht werden.

Artikel 179.

Der Betrag der bezeichneten Schäden, deren Wiedergutmachung Österreich schuldet, wird durch einen interalliierten Ausschuß festgesetzt, der den Namen „Wiedergutmachungsausschuß“ trägt und in der Form und mit den Befugnissen zusammengesetzt ist, wie nachstehend und in der Anlage II–V ausgeführt ist. Der in Artikel 233 des Vertrages mit Deutschland vorgesehene Ausschuß ist derselbe wie der gegenwärtige Ausschuß, vorbehaltlich der aus dem gegenwärtigen Vertrage erwachsenden Abweichungen: er bildet eine Sektion für die aus der Anwendung des gegenwärtigen Vertrages

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1080. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1080.jpg&oldid=- (Version vom 25.2.2023)