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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

Teil IX, „Finanzielle Bestimmungen“, des gegenwärtigen Vertrages):
1. Eine erste Ausgabe von Gutscheinen, die auf den Inhaber lauten, zahlbar ohne Zinsen bis 1. Mai 1921; die Tilgung dieser Gutscheine erfolgt besonders aus den Zahlungen, zu deren Leistung sich Österreich gemäß Artikel 181 des gegenwärtigen Teiles verpflichtet hat, nach Abzug der zum Ersatz der Unterhaltskosten des Besatzungsheeres und zur Begleichung der Ausgaben für Österreichs Lebensmittel- und Rohstoffversorgung bestimmten Summen; die Gutscheine, die bis zum 1. Mai 1921 nicht eingelöst sein sollten, sind alsdann in neue Gutscheine der nachstehend (§ 12, c, 2) genannten Art umzutauschen.
2. Eine zweite Ausgabe von Gutscheinen, die auf den Inhaber lauten, mit 21/2 v. H. (zweieinhalb vom Hundert) Zinsen für die Jahre 1921 bis 1926 und dann mit 5 v. H. (fünf vom Hundert) sowie 1 v. H. (eins vom Hundert) auf den Gesamtbetrag der Emission, als Aufschlag zur Tilgung, ab 1926.
3. Eine schriftliche Verpflichtung, zwecks weiterer Zahlung auf den Inhaber lautende Gutscheine auszugeben, die 5 v. H. (fünf vom Hundert) Zinsen tragen. Diese Ausgabe erfolgt nur, wenn der Ausschuß die Überzeugung gewinnt, daß Österreich den Zinsen- und Tilgungsdienst zu gewährleisten in der Lage sein wird; Zeit und Art der Zahlung für Kapital und Zinsen wird vom Ausschuß bestimmt.
Die Fälligkeitstage der Zinsen, die Verwendungsart der Tilgungssummen sowie alle ähnlichen Fragen, die sich auf die Ausgabe, die Verwaltung und die Regelung der Ausgabe der Gutscheine beziehen, werden vom Ausschuß, und zwar von Zeit zu Zeit geregelt.
Neue Ausgaben können als Anerkenntnis und Sicherstellung unter den Bedingungen, welche der Ausschuß späterhin von Zeit zu Zeit festsetzt, gefordert werden.
Im Falle als der Wiedergutmachungsausschuß zur endgültigen und nicht bloß vorläufigen Feststellung des Betrages gelangt, welcher den auf Österreich entfallenden Teil der gemeinsamen Lasten aus dem Titel der Forderungen der alliierten und assoziierten
Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1090. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1090.jpg&oldid=- (Version vom 25.2.2023)