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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

Werden Gutscheine zwecks Verkaufs oder Begebung ausgegeben oder Güter vom Ausschuß geliefert, so sind Bescheinigungen in entsprechendem Betrage einzuziehen.

§ 16.

Vom 1. Mai 1921 ab werden der österreichischen Regierung auf ihre vom Ausschusse festgestellte Schuld, abzüglich der durch Zahlung in bar oder entsprechenden Werten oder in an die Order des Ausschusses oder emittierten Gutscheinen gemäß Artikel 189 geleisteten Summen Zinsen angelastet.

Der Zinsfuß beträgt fünf vom Hundert, sofern nicht der Ausschuß in der Folge zu der Ansicht gelangt, daß die Umstände eine Änderung des Zinsfußes rechtfertigen.

Wenn der Ausschuß zum 1. Mai 1921 den Gesamtbetrag der österreichischen Schuld festsetzt, kann er die für den Zeitraum vom 11. November 1918 bis 1. Mai 1921 von jenen Summen geschuldeten Zinsen, die auf die Wiedergutmachung des Sachschadens entfallen, mitberücksichtigen.

§ 17.

Kommt Österreich irgendeiner seiner Verpflichtungen aus diesem Teile des gegenwärtigen Vertrages nicht nach, so zeigt der Ausschuß diese Nichterfüllung unverzüglich jeder der beteiligten Mächte an und teilt ihr gleichzeitig seine Vorschläge über die im Hinblick auf diese Nichterfüllung angebracht scheinenden Maßnahmen mit.

§ 18.

Die Maßnahmen, zu denen die alliierten und assoziierten Regierungen, falls Österreich vorsätzlich seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, berechtigt sind und die Österreich sich verpflichtet, nicht als feindselige Handlungen zu betrachten, können in wirtschaftlichen und finanziellen Sperr- und Vergeltungsmaßregeln, überhaupt in solchen Maßnahmen bestehen, welche die genannten Regierungen als durch die Umstände geboten erachten.

§ 19.

Zahlungen, die als Anzahlung auf festgestellte Schadenersatzansprüche der alliierten und assoziierten Mächte in Gold oder entsprechenden Werten zu leisten sind, können vom Ausschusse jederzeit in Form von beweglichen und unbeweglichen Gütern, Waren, Unternehmungen, Rechten und Konzessionen auf österreichischem oder nichtösterreichischem Gebiet

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1093. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1093.jpg&oldid=- (Version vom 26.2.2023)