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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244


Kapitel IV.
Übergangsbestimmungen.
Artikel 369.

Die erste Tagung der Hauptversammlung findet im Oktober 1919 statt. Ort und Tagesordnung der Tagung ergeben sich aus der beigefügten Anlage.

Einberufung und Veranstaltung dieser ersten Tagung liegt der dafür in der vorerwähnten Anlage bezeichneten Regierung ob. Bei der Beschaffung der Unterlagen wird diese Regierung durch einen internationalen Ausschuß unterstützt, dessen Mitglieder in der gleichen Anlage genannt sind.

Die Kosten dieser ersten Tagung und jeder folgenden bis zu dem Zeitpunkte, wo die notwendigen Kredite in den Haushalt des Völkerbundes aufgenommen werden können, werden mit Ausnahme der Reise- und Aufenthaltskosten der Vertreter und der technischen Ratgeber auf die Mitgliedstaaten nach dem für das Internationale Bureau des Weltpostvereines festgesetzten Schlüssel umgelegt.

Artikel 370.

Bis zur Errichtung des Völkerbundes werden alle Mitteilungen, die nach den vorstehenden Artikeln an den Generalsekretär des Bundes gerichtet werden sollten, vom Leiter des Internationalen Arbeitsamtes aufbewahrt, der den Generalsekretär davon in Kenntnis zu setzen hat.

Artikel 371.

Bis zur Errichtung des ständigen Internationalen Gerichtshofes werden die ihm kraft dieses Abschnittes des gegenwärtigen Vertrages zu unterbreitenden Streitfragen einem Gericht überwiesen, das aus drei vom Rate des Völkerbundes ernannten Personen besteht.

Anlage.
Erste Tagung der Hauptversammlung für Arbeitsfragen 1919.

Versammlungsort ist Washington.

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wird gebeten, die Hauptversammlung einzuberufen.

Der internationale Veranstaltungsausschuß besteht aus sieben Personen, von denen je eine von

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1229.jpg&oldid=- (Version vom 6.3.2023)