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Hülhoven
Grebben und Oberbruch
0540
Dremmen
Horst
0290
Horst
über
Porselen und Ratheim nach der Kreisgrenze bei Gerderath
1900
Orsbeck
nach
der Wassenberg-Baaler Prämienstraße
0205
Birgelen
Elsum
0189
Kempen
über
Ophoven, Steinkirchen und Effeld nach der Landesgrenze mit
1131
Kempen
nach
Brebern
0267
Summa
9934 Ruthen

oder beinahe 5 Meilen.

Diese Straßen wurden dem größten Theile nach in dem dreijährigen Zeitraume von 1858 bis 1861 gebaut. Die Dorfstraßen sind bis auf wenige Ausnahmen sämmtlich chaussirt.

Die wichtigeren der in nächster Zeit vom Jahre 1862 ab auszuführenden Straßen sind:

01. die Prämienstraße von Heinsberg über Selsten, Saeffelen Hoengen und Tüddern nach Sittard;
02. die Straße von Heinsberg über Aphoven, Laffeld und Harzelt nach Gangelt;
03. die Straße von der Kreisgrenze bei Birgden über Waldenrath, Dremmen und Hilfarth nach der Kreisgrenze bei Hückelhoven;
04. die Straße von Kempen über Unterbruch und Oberbruch nach der Schanzbrücke im Anschluß an die vorgedachte Straße;
05. die Straße von der Aachen-Roermonder Chaussee bei Straeten über Laffeld, Selsten und Waldfeucht nach der Landesgrenze;
06. die Straße von Schleiden über Erpen nach Laffeld im Anschluß an die vorgedachte Straße;
07. die Straße von Waldenrath über Schierwaldenrath und Harzelt nach Breberen und Saeffelen;
08. die Straße von Breberen über Bocket nach Waldfeucht;
09. die Straße von Waldfeucht über Haaren und Vinn nach Karken;
10. die Fortsetzung der Straße von Heinsberg über Kirchhoven und Schuttorf nach Haaren und Haserdriesch bis zur Landesgrenze;
11. die Straße von Ophoven über Crafeld nach Birgelen und
12. die Straße von Süsterseel nach Hoengen.

Je mehr die Erkenntniß Platz greift, daß die Anlage gut chaussirter Straßen eins der vornehmsten Mittel zur Hebung der Wohlfahrt unserer ländlichen Bevölkerung ist, um so reger wird auch der Sinn für den Wegebau in den einzelnen Gemeinden und hoffentlich ist für unseren Kreis der Zeitpunkt nicht mehr fern, wo alle wichtigeren Verbindungswege kunstmäßig ausgebaut sein werden und ein Straßennetz über den Kreis sich ausbreitet, das allen Anforderungen des Verkehrs im vollsten Maaße entspricht.

Die Roer ist bekanntlich nicht schiffbar, Wasserstraßen sind daher im Kreise nicht vorhanden.


14. Verhältnisse der arbeitenden Klasse, Abwehr der Verarmung.

Unsere arbeitende Klasse verdient ihren Unterhalt theils durch Tagelöhnerdienst in der Landwirthschaft oder im Gewerbe, theils durch den Betrieb eines kleinen Handwerks (hauptsächlich der Weberei), theils auch durch den Gesindedienst. Die Art des Verdienstes ist verschieden, je nachdem der Lohn per Tag oder nach der Förderung der Arbeit bezahlt wird. Die Lohnsätze für den landwirthschaftlichen Tagelöhner betragen außer der Beköstigung in der Erndtezeit pro Tag 6 Silbergroschen für einen Arbeiter und 4 Silbergroschen für eine Arbeiterin. Außer der Erntezeit erhalten die Arbeiter gemeiniglich 4 Silbergroschen und die Arbeiterinnen 3 Silbergroschen. In der Stadt sind die Tagelohnsätze höher, indem hier pro Tag in den Sommermonaten 10 Silbergroschen und in den Wintermonaten 8 Silbergroschen bezahlt wird. Die Gesindelöhne betragen pro Jahr für einen Knecht 30 bis 40 Thaler, für einen Jungen 20 bis 25 Thaler und für eine Magd 18 bis 22 Thaler. Dort, wo das sogenannte Hausweben noch nicht Eingang gefunden hat, also in den Gemeinden des südlichen und südwestlichen Theiles des

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Wilhelm Leopold Janßen: Statistik des Kreises Heinsberg. Heinsberg o. J., Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistik_des_Kreises_Heinsberg.pdf/23&oldid=- (Version vom 9.11.2018)