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Statistische Darstellung des Kreises Heinsberg.


1. Territorium und Territorialgeschichte.

Der Kreis Heinsberg, im nordwestlichen Theile des Regierungsbezirks Aachen gelegen, wird im Norden und Westen von der niederländischen Provinz Limburg, im Süden von dem Kreise Geilenkirchen und im Osten von dem Kreise Erkelenz begrenzt. Er umfaßt eine Bodenfläche von 4,42 Meilen oder 95.078 Morgen. Die Lage des Kreises ist eine schlecht arrondirte. Seine Längenausdehnung in der Richtung von Südwest- nach Nordost beträgt 4 Meilen, während seine Breitenausdehnung sich an der breitesten Stelle auf 2 Meilen, an der schmalsten Stelle dagegen nur auf 200 Ruthen beläuft. Der von dieser letztgedachten Stelle an nach Südwest sich wieder erweiternde Kreistheil, im Munde des Volkes „Selfkant“ genannt, umfaßt acht Gemeinden. Die Grenze zwischen dem diesseitigen Staate und der niederländischen Provinz Limburg ist im Jahre 1861 durch Aufstellung von hohen, steinernen Grenzpfählen neu markirt worden.

Dem größeren Theile nach besteht der Kreis aus der ehemaligen suveränen Herrschaft Heinsberg, sodann aus kleineren Theilen der Herrschaften Wassenberg, Waldfeucht, Millen, Gangelt, Born und Sittard. Nachdem das mächtige und reiche Geschlecht der Dynasten von Heinsberg im Laufe des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts seinen Besitz nach allen Seiten hin ausgedehnt und in vielen Fehden mit den Nachbaren zu erhalten gewußt hatte, kaufte Drietrich I. Herr von Heinsberg, Falkenburg und Blanckenheim, um das Jahr 1283 die Herrschaft Millen. Sein Nachfolger Gottfried II. erwarb im Jahre 1307 gleichfalls durch Ankauf das Gericht zu Linnich, die Dörfer Brachelen und Karken und das Besatzungsrecht in Randerath. Zu den Erwerbungen der folgenden, inzwischen zur Grafenwürde erhobenen Dynasten gehörten die Herrschaften Gangelt, Waldfeucht, Born, Sittard, Süstern, die Pfandschaft über die Herrschaft Wassenberg und ein Theil des Herzogthums Jülich. Durch die Verheirathung der Tochter Johannes III. von Heinsberg, Johanna, mit dem Herzog Wilhelm von Jülich (1472) fiel die Grafschaft Heinsberg mit den ebengenannten Territorien und mit der Pfandschaft über Wassenberg an das Herzogthum Jülich. Die Souveränität über Wassenberg erlangten die Herzöge von Jülich in späteren Jahren durch Vertrag. Heinsberg, Millen und Wassenberg wurden demnächst in jülich’sche Ämter umgewandelt. Bis zur französischen Occupation im Jahre 1792 gehörten die gedachten Territorien zum Herzogthum Jülich. Die französische Verwaltung zog das Amt Millen zum Canton Sittard, bildete aus den Ämtern Heinsberg und Wassenberg den Canton Heinsberg, und theilte beide Cantone dem Roer-Departement zu. Nachdem dieselben nach der Beseitigung der Fremdherrschaft vom Januar 1814 bis zum April 1815 zum General-Gouvernement für den Niederrhein[ER 1] gehört hatten, gingen sie (Der Canton Heinsberg ganz und der Canton Sittard zum Theil.)[ER 2] in Folge des auf die Wiener-Congreß-Acte sich stützenden Allerhöchsten Besitzergreifungs-Patents vom 5. April 1815 in den Besitz Preußens über.

Der Kreis Heinsberg in seiner gegenwärtigen Circumskription ward dem Regierungs-Bezirk Aachen zugewiesen und bildete sich aus den dem seitherigen Canton Sittard angehörenden Gemeinden Wehr, Tüddern, Millen, Havert, Saeffeln und Breberen und aus den zu dem früheren Canton Heinsberg gehörenden Gemeinden Schierwaldenrath, Waldfeucht, Haaren, Braunsrath, Aphoven, Waldenrath, Schafhausen, Heinsberg, Kirchhoven, Karken, Oberbruch, Dremmen, Porselen, Hilfarth, Ratheim, Myhl, Wassenberg und Birgelen.


Errata

  1. Lies Niederrhein statt Niederreihn. Siehe Seite 1.
  2. Schalte zwischen „gingen sie“ und „in Folge“ ein: (Der Canton Heinsberg ganz und der Canton Sittard zum Theil.). Siehe Seite 1.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Leopold Janßen: Statistik des Kreises Heinsberg. Heinsberg o. J., Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistik_des_Kreises_Heinsberg.pdf/3&oldid=- (Version vom 1.8.2018)