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Die sämmtlichen direkten Steuern aus dem Kreise betrugen im Jahre 1861 einschließlich aller Beischläge zu Staats- und Provinzialzwecken:

Thlr.00000 Sgr.0 Pf.
1. Grundsteuer
25.435 11 08
2. Klassen- und Einkommensteuer     
28.047 03 10
3. Gewerbesteuer
05.848 29 08
Summa000
59.331 15 04

Wenn aus dieser Summe die vorübergehend erhobenen 25% Beischlag auf Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer mit 5178 Thlr. 15 Sgr. 6 Pf. ausgeschieden werden, so fällt als Durchschnitt der direkten Steuern incl. der Beischläge zu Provinzialzwecken auf den Kopf der Bevölkerung der Betrag von 1 Thlr. 8 Sgr.

Seit dem Jahre 1858 ist die Klassensteuer incl. Beischläge um 66 Thlr. und die Einkommensteuer (gleichfalls incl. Beischläge) um 24 Thlr. gestiegen.

Im Jahre 1841 betrugen die direkten Steuern mit den Beischlägen

Thlr.00000 Sgr.0 Pf.
1. Grundsteuer
26.545 10 02
2. Klassensteuer- und Einkommen     
15.248 15
3. Gewerbesteuer
02.855 14
Summa000
44.649 09 02

Das Steuerquantum ist also im Verlauf von zwanzig Jahren um den Betrag von 14.682 Thaler gestiegen. Während bei der Grundsteuer seit jener Zeit eine Verminderung von etwa 5% eingetreten ist, hat die Zunahme des Gewerbebetriebs die Gewerbesteuer um mehr als das Doppelte gesteigert; der höhere Betrag der Klassen- resp. Einkommensteuer kommt zum Theil auf Rechnung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, zum Theil auch auf die Zunahme der Steuerkraft im Kreise.

Die Einnahme an Braumalzsteuer betrug

im Jahre 1859       2706 Thlr. 06 Sgr. 03 Pfg.
im Jare 1860       2694 Tlr. 10 Sr. 0.Pg.
im Jare 1861       2640 Tlr. 20 Sr. 0.Pg.

Die Beträge der als Beischläge zu den direkten Staatssteuern erhobenen Provinzialabgaben, nämlich für den Justizfonds, den Bezirksstraßenfonds, die Irrenanstalt zu Siegburg und die Taubstummenschule, sind aus den obigen Tabellen zu ersehen. Die auf die Gemeinden repartirten Provinzialabgaben figuriren in folgender Zusammenstellung:

0000 Für die Kosten des
Provinzial-Landtages.
Für das
Landarmenwesen.
Für die Arbeits-Anstalt
zu Brauweiler.
Für die Irren-Anstalt
zu Siegburg.
Für das Hebammmen-
Lehrinstitut.
Für die Taubstummen-
Anstalt.
Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf. Thl. Sg. Pf.
1859 80 16 05 Vacat. 312 06 1 95 23 10 87 08 01 15 15 1
1860 Vacat. 195 10 7 338 08 2 96 19 10 99 08 15 13 9
1861 98 01 388 25 3 075 28 9 94 14 03 89 29 11 15 09 9


23. Kreisverwaltung und Kreishaushalt.

Die nach der Kreisordnung vom 13. Juli 1827 gebildete Kreisvertretung besteht aus 10 Rittergutsbesitzern, 1 Abgeordneten der Stadtgemeinde Heinsberg und 19 Abgeordneten der Landgemeinden. Von den 10 Rittergutsbesitzern können jedoch augenblicklich nur 6 das Stimmrecht auf dem Kreistage ausüben, weil von den vier übrigen Besitzern zwei den Homagial-Eid nicht geleistet haben, das dritte Rittergut nicht von einer männlichen Person besessen wird und der vierte Rittergutsbesitzer noch minderjährig ist. Von den 6 stimmberechtigten Rittergutsbesitzern sind 5 Kreiseingesessene und einer[ER 1] Ausländer. Der Flächenumfang dieser 6 Rittergüter beträgt 2165 Morgen, wovon 406 Thlr. an Grundsteuer entrichtet werden.

Errata

  1. Lies einer statt keine. Siehe Seite 1.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Leopold Janßen: Statistik des Kreises Heinsberg. , Heinsberg o. J., Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistik_des_Kreises_Heinsberg.pdf/40&oldid=- (Version vom 6.4.2018)