Die sämmtlichen direkten Steuern aus dem Kreise betrugen im Jahre 1861 einschließlich aller Beischläge zu Staats- und Provinzialzwecken:
Thlr. | Sgr. | Pf. | |
1. Grundsteuer |
25.435 | 11 | 8 |
2. Klassen- und Einkommensteuer |
28.047 | 3 | 10 |
3. Gewerbesteuer |
5.848 | 29 | 8 |
Summa |
59.331 | 15 | 4 |
Wenn aus dieser Summe die vorübergehend erhobenen 25% Beischlag auf Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer mit 5178 Thlr. 15 Sgr. 6 Pf. ausgeschieden werden, so fällt als Durchschnitt der direkten Steuern incl. der Beischläge zu Provinzialzwecken auf den Kopf der Bevölkerung der Betrag von 1 Thlr. 8 Sgr.
Seit dem Jahre 1858 ist die Klassensteuer incl. Beischläge um 66 Thlr. und die Einkommensteuer (gleichfalls incl. Beischläge) um 24 Thlr. gestiegen.
Im Jahre 1841 betrugen die direkten Steuern mit den Beischlägen
Thlr. | Sgr. | Pf. | |
1. Grundsteuer |
26.545 | 10 | 2 |
2. Klassensteuer |
15.248 | 15 | — |
3. Gewerbesteuer |
2.855 | 14 | — |
Summa |
44.649 | 9 | 2 |
Das Steuerquantum ist also im Verlauf von zwanzig Jahren um den Betrag von 14.682 Thaler gestiegen. Während bei der Grundsteuer seit jener Zeit eine Verminderung von etwa 5% eingetreten ist, hat die Zunahme des Gewerbebetriebs die Gewerbesteuer um mehr als das Doppelte gesteigert; der höhere Betrag der Klassen- resp. Einkommensteuer kommt zum Theil auf Rechnung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, zum Theil auch auf die Zunahme der Steuerkraft im Kreise.
Die Einnahme an Braumalzsteuer betrug
- im Jahre 1859 2706 Thlr. 6 Sgr. 3 Pfg.
- „ „ 1860 2694 „ 10 „ – „
- „ „ 1861 2640 „ 20 „ – „
Die Beträge der als Beischläge zu den direkten Staatssteuern erhobenen Provinzialabgaben, nämlich für den Justizfonds, den Bezirksstraßenfonds, die Irrenanstalt zu Siegburg und die Taubstummenschule, sind aus den obigen Tabellen zu ersehen. Die auf die Gemeinden repartirten Provinzialabgaben figuriren in folgender Zusammenstellung:
Für die Kosten des Provinzial-Landtages. |
Für das Landarmenwesen. |
Für die Arbeits-Anstalt zu Brauweiler. |
Für die Irren-Anstalt zu Siegburg. |
Für das Hebammmen- Lehrinstitut. |
Für die Taubstummen- Anstalt. | |||||||||||||
Thl. | Sg. | Pf. | Thl. | Sg. | Pf. | Thl. | Sg. | Pf. | Thl. | Sg. | Pf. | Thl. | Sg. | Pf. | Thl. | Sg. | Pf. | |
1859 | 80 | 16 | 5 | Vacat. | 312 | 6 | 1 | 95 | 23 | 10 | 87 | 8 | 1 | 15 | 15 | 1 | ||
1860 | Vacat. | 195 | 10 | 7 | 338 | 8 | 2 | 96 | 19 | 10 | 99 | 8 | — | 15 | 13 | 9 | ||
1861 | 98 | 1 | — | 388 | 25 | 3 | 75 | 28 | 9 | 94 | 14 | 3 | 89 | 29 | 11 | 15 | 9 | 9 |
Die nach der Kreisordnung vom 13. Juli 1827 gebildete Kreisvertretung besteht aus 10 Rittergutsbesitzern, 1 Abgeordneten der Stadtgemeinde Heinsberg und 19 Abgeordneten der Landgemeinden. Von den 10 Rittergutsbesitzern können jedoch augenblicklich nur 6 das Stimmrecht auf dem Kreistage ausüben, weil von den vier übrigen Besitzern zwei den Homagial-Eid nicht geleistet haben, das dritte Rittergut nicht von einer männlichen Person besessen wird und der vierte Rittergutsbesitzer noch minderjährig ist. Von den 6 stimmberechtigten Rittergutsbesitzern sind 5 Kreiseingesessene und einer[ER 1] Ausländer. Der Flächenumfang dieser 6 Rittergüter beträgt 2165 Morgen, wovon 406 Thlr. an Grundsteuer entrichtet werden.
Errata
- ↑ Lies einer statt keine. Siehe Seite 1.
Wilhelm Leopold Janßen: Statistik des Kreises Heinsberg. , Heinsberg o. J., Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistik_des_Kreises_Heinsberg.pdf/40&oldid=- (Version vom 6.4.2018)