Für den Provinzial-Landtag wählt die Stadt Heinsberg in Gemeinschaft mit den Nachbarstädten Geilenkirchen, Erkelenz, Jülich und Eschweiler einen Vertreter. Die ländlichen Gemeinden des Kreises wählen in Gemeinschaft mit den Landgemeinden des Regierungsbezirks Abgeordnete zum Provinziallandtag. Mit den Kreisen Geilenkirchen und Erkelenz bildet unser Kreis einen Wahlbezirk zur Wahl zweier Abgeordneten für das Haus der Abgeordneten.
Das Beamten-Personal der Kreis-Corporation besteht in dem Landrath und dem Kreissekretär. Ständige Commissionen der Kreisverwaltung kennen wir nicht. Die von der Kreisstandschaft gewählten Commissionen sind die vorübergehend fungirenden Commissionen für Steuer- und Mobilmachungszwecke.
Immobiliar-Vermögen besitzt der Kreis nicht. Kreisschulden bestehen ebenfalls nicht. Dagegen hatte der Kreis am Schlusse des Jahres 1861 nachbenannte Fonds:
- 1. zur Unterstützung hülfsbedürftiger Familien der im Falle einer Mobilmachung einzuberufenden Reservisten und Wehrmänner 5181 Thlr.
- 2. zur Beschaffung von Landwehr-Offizierpferden 404 Thlr.
- 3. zur Unterstützung von Chaussee-Beamten 42 Thlr.
- 4. zur Bestreitung von Mobilmachungskosten 3555 Thlr.
Von den vorstehend abgeführten Fonds von überhaupt 9182 Thlr. sind:
a. bei der Rheinischen Provinzialhülfskasse | 6710 Thlr. | |
b. bei der Sparkasse | 2445 Thlr. | |
Summa | 9155 Thlr. | |
hinterlegt. |
In den Jahren 1859 bis 1861 sind Kreissteuern nicht erhoben worden.
Im Übrigen enthalten die Rechnungen der Kreis-Communal-Kasse meist nur durchlaufende Einnahmen und Ausgaben für Miethe des Kreis-Gefängnisses, für Besoldung des Gefangenwärters, für Diäten der Civil-Mitglieder der Kreis-Ersatz-Commission, für Miethe des kreisständischen Sitzungssaales und für Remuneration des Vertreters des öffentlichen Ministeriums beim Polizeigericht, welche zu einer speziellen Mittheilung kein Interesse darbieten.
Die Gemeindeverfassung der Stadt Heinsberg ist die der Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. May 1856. Die Stadt wird durch zwölf Abgeordnete vertreten, welche in drei Wahlabtheilungen von den wahlberechtigten Stadtbewohnern gewählt werden. Der Census der Wahlberechtigung ist entweder Hausbesitz oder 8 Thlr. Principal-Grundsteuer oder 8 Thlr. Klassensteuer.
Ein besoldeter Bürgermeister, 2 Beigeordnete ohne Besoldung, 1 Polizeidiener, 1 Feldhüter und 1 Nachtwächter bilden das Verwaltungspersonal der Stadt. Dieselbe besitzt an Immobiliar-Vermögen außer einem Gemeindehause 194 Morgen Weide und 1 Morgen 110 Ruthen Garten. Die Miethe für die im Gemeindehause verpachteten Lokalien, sowie der Ertrag der gedachten Grundstücke incl. Schweidgangs-Abgabe betrug in den Jahren 1859 bis 1861 durchschnittlich pro Jahr 312 Thlr. Die Pacht der Feldjagd betrug jährlich 39 Thlr. Die Einnahmen überhaupt betrugen nach den Etats
Thlr. | Sgr. | Pf. | Thlr. | Sgr. | Pf. | |||||
pro | 1859 | 5791 | 4 | 4 | incl. | 2742 | 18 | 10 | Beischlag zur Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse. | |
„ | 1860 | 5788 | 27 | 4 | „ | 1953 | 29 | 3 | ||
„ | 1861 | 5733 | 8 | 9 | „ | 2276 | 25 | 9 |
Die Schulden der Stadt betrugen Ende
- 1859 3828 Thlr.
- 1860 3428 „
- 1861 3409 „
wofür an Zinsen gezahlt wurden
Thlr. Sgr. Pf. 1859 208 17 1 1860 175 3 11 1861 170 3 11
Wilhelm Leopold Janßen: Statistik des Kreises Heinsberg. , Heinsberg o. J., Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistik_des_Kreises_Heinsberg.pdf/41&oldid=- (Version vom 1.8.2018)