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Es sind in verschiedenen Gemeinden Armenärzte engagirt, deren Zahl sich auf 13 stellt, für welche größtentheils aus Gemeindemitteln an Gehalt jährlich 326 Thlr. 20 Sgr. gezahlt werden.

Arme Schulkinder sind im Kreise 525 vorhanden, für welche das Schulgeld aus öffentlichen Fonds entrichtet wird.


XVII. Polizei.

Die Polizei-Verwaltung wird durch das Gesetz vom 17. März 1850 (Ges. S. S. 265) geregelt und zerfällt der Kreis nach den vorhandenen Bürgermeistereien und Ämtern in 12 Polizeibezirke mit je einem Polizeianwalte, welche der Bezirks-Regierung untergeordnet sind.

Die im Kreise stationirte Gendarmerie besteht in einem Wachtmeister, zwei reitenden und zwei Fuß-Gendarmen. Dieser Zahl entsprechend ist der Kreis in 4 Gendarmerie-Bezirke eingetheilt.


XVIII. Sanitäts-Anstalten.
Jahr. Zahl der Thierärzte Zahl
der
Hebammen.
Apotheker.
zur
medicinischen
Praxis
berechtigten
Civil-
Medicinal-
Personen.
zur
medicinischen
Civilpraxis
berechtigten
Militär-
Medicinal-
Personen.
nicht zur
medicin.
Praxis
berechtigten
Wundärzte
I. Klasse.
Wundärzte
II. Klasse
im Civil
und Militär.
Zahnärzte. Heil-
Gehülfen.
I. Klasse. II. Klasse. Zahl der-
selben.
Zahl der
Gehülfen.
Zahl der
Lehrlinge.
1858 13 1 1 2 1 21 7 6 1
1861 12 1 2 1 18 7 6 1

Anmerk.

1 Civil-Medicinalperson ist gestorben.
1 Militär-Medicinalperson ist pensionirt worden.
3 Hebammen sind abgegangen, wofür Lehrtöchter in der Ausbildung begriffen waren.

Nach dem Bestande des Jahres 1861 kommen auf:

3450,83 Seelen der Bevölkerung 1
Arzt,
5915,71 " " " 1
Apotheke,
2300,55 " " " 1
Hebamme.

Der Hebammen-Bezirke sind 19.