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Die Kreis-Einnahmen betrugen in den

Jahren Zinsen
von
Activis.
Erlös
für
Jagdscheine.
Beiträge
der
Gemeinden.
Erlös aus dem
Verkaufe der
Demobilmachungs-
Pferde.
Wieder
eingezogene
Capitalien.
Außer-
gewöhnliche
Einnahmen.
Bestand
des
Vorjahres.
Summa.
Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf.
1859 134 18 6 412 25 5280 9047 18 8 2483 15 003 01 2147 02 19508 20 2
1860 028 348 15 0050 5413 29 8 05840 14 8
1861 057 13 7 323 21 10 902 10 2719 16 8 04003 02 1

Die im Jahr 1859 von den Gemeinden erhobenen 5280 Thlr. sind zu dem Zwecke der Anschaffung von Landwehr-Mobilmachungs-Pferden umgelegt und verwendet.

Zur Leitung der Kreis-Chaussee-Bauten wurde, nachdem die Kreisstände die chausseemäßige Herstellung der Münster-Emmericher-Straße, der Straße von Gemen über Weseke bis zur Kreis-Ahauser-Grenze und der Straße von der Holtwicker-Mühle auf Aalten (cf. Nr. 14 sub. a.) übernommen hatten, von denselben am 28. Mai 1852 für die ganze Dauer der Bauausführung eine Commission aus ihrer Mitte ernannt, welche, nachdem sie ihre Aufgabe zur völligen Zufriedenheit ihrer Committenten gelöset, am 17. October 1862 ihr Mandat niedergelegt hat.

Zur Ausführung dieser Kreisstraßen hat der Kreis auf Grund des Kreistags-Beschlusses vom 13. Juli 1853 und der landesherrlichen Genehmigung vom 30. April 1855 eine Anleihe zum Betrage von 78.300 Thlr. gemacht. Es sind zu diesem Ende auf den Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen in Apoints von 50, 100, 500 und 1000 Thlr. ausgegeben, und zwar

am 1. Juli 1855 zum Betrage von 40.000 Thlr.
" 1. " 1856 " " " 20.000 "
" 1. " 1857 " " " 18.300 "

Diese Schuld wird mit Hülfe einer Kreissteuer von jährlich 4450 Thlr. zu 4% verzinset und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahr 1858 ab in der Art getilgt, daß sie in 31 Jahren, also im Jahr 1888 völlig erlischt. Die Kreissteuer ist nach dem Fuße der directen Staatssteuern des Jahres 1853 bestimmungsmäßig auf die Gemeinden repartirt. In dem Falle jedoch, daß im Laufe der Zeit in dem Steuerkapitale einzelner Gemeinden erhebliche Abweichungen gegen das Steuerkapital des Jahres 1853 eintreten möchten, bleibt es den Kreisständen vorbehalten, eine anderweitige Umlage zu beschließen.

Eine zweite Anleihe von 82.778 Thlr. zur Deckung der Mehrkosten gegen die ursprünglichen Kostenanschläge bei Ausführung dieser Bauten, ist unter landesherrlicher Genehmigung vom 15. Januar 1858 und auf Grund des Beschlusses der Kreisstände vom 4. September 1857 durch die Ausstellung kündbarer Schuldverschreibungen zu 4, 41/2 bis 5% gemacht. Zur Tilgung derselben werden von den Kreis-Gemeinden während eines Zeitraums von 14 Jahren, von 1858 bis 1871 incl., nach denselben Grundsätzen wie bei der ersten Anleihe umgelegt, jährlich 6881 Thlr. aufgebracht, und ist bereits soweit abgetragen, daß in den Jahren 1862 bis incl. 1871 noch 52.2071/2 Thlr. nach dem Tilgungsplane zu tilgen bleiben.