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Ohne Consens wanderten in den 3 letzten Jahren aus 11 männliche Personen über 14 Jahren, von denen sich 6 durch diese Auswanderung der Militärpflicht entzogen haben; ferner 2 männliche und 2 weibliche unter 14 Jahren.

Die Einwanderung deckt die Auswanderung nicht. Es sind in den 3 letzten Jahren 32 Personen eingewandert, bestehend in 3 Familien mit überhaupt 12, die übrigen 20 sind einzeln stehende Personen. Unter denselben ist 1 aus Amerika zurückgekehrt, 1 aus dem Kurfürstenthum Hessen und die übrigen 30 sind aus den Niederlanden zugezogen. Die Zahl der Eingewanderten ist durch die der Naturalisirten richtig bezeichnet.

Ab- und Zuzüge, welche innerhalb des Staatsgebietes unter Aufgabe des frühern Wohnsitzes erfolgen, kommen einzelne nur bei Pächtern ackerwirthschaftlicher Nahrungen vor. Wenn auch früher in den verschiedenen Ortschaften durch Erhebung eines Einzugsgeldes von 20, 15, 12 und 10 Thlrn. den Neuanziehenden die Niederlassung erschwert wurde, so kann eine Abgabe von höchstens 6 Thlr. nicht mehr als ein Erschwerniß angesehen werden, seitdem das Gesetz vom 14. Mai 1860 das städtische Einzugsgeld regelt. In den ländlichen Ortschaften ist dasselbe natürlich noch geringer, und hier auf 5 Thlr. für eine Familie, und 4 Thlr. für jede selbständige neuanziehende Person normirt.

Aus den Ortschaften des östlichen Kreistheiles gehen im Frühjahr, sobald die ländlichen Arbeiten beginnen, viele Personen der arbeitenden Klassen in das bergische Land und kehren erst im November oder Dezember zur Familie zurück. Sogenannte Hollandsgänger gibt es im Kreise nicht mehr.


VI. Eheliche und Geburts-Verhältnisse.

In den drei letzten Jahren sind überhaupt geboren 3599 Kinder, oder 1857 Knaben und 1742 Mädchen. Unter denselben sind 67 uneheliche Geburten, oder 30 Knaben und 37 Mädchen. Von der Hauptsumme fallen auf das Jahr 1859 1245, 1860 1125 und auf 1861 1229 Geburten. Von den unehelichen auf 1859 30, auf 1860 14 und auf 1861 23.

Getraut sind in den drei letzten Jahren 910 Paare, davon sind 876 Paare katholischer, 26 evangelischer und 8 jüdischer Religion. Es fallen davon auf das Jahr 1859 katholische Paare 303, evangelische 11 und jüdische 2; auf 1860 katholische 276, evangelische 7, jüdische 4; auf 1861 kath. 297, evangelische 8, jüdische 2. Dem Alter nach unterscheiden sich dieselben wie folgt: Männer unter 45 Jahren mit Frauen unter 30 Jahren 486, mit Frauen über 30 und unter 45 Jahren 308, über 45 Jahren 24; Männer über 45 und unter 60 Jahren mit Frauen unter 30 Jahren 17, über 30 und unter 45 Jahren 50, über 45 Jahren 14; Männer über 60 mit Frauen unter 30 Jahren 4, über 30 und unter 45 Jahren 3, über 45 Jahren 4.

Gemischte Ehen bestehen zur Zeit im Kreise 35, von denen in 24 die Männer evangelisch, in 11 dagegen katholisch sind.

Die meisten Ehen werden in dem Alter vom 20. bis zum 40. Jahre geschlossen, über dieses Alter hinaus kommen deren nur wenige vor. Wenn übrigens unter den einzelnen Beschäftigungsklassen eine hervortretende Neigung zum frühzeitigen Heirathen nicht bemerkt wird, so kommen doch hin und wieder Fälle der Art vor, und grade bei jungen Leuten der ärmern Klasse, die zur nothdürftigsten Einrichtung eines Hauswesens kaum die Mittel besitzen.

Im Jahre 1860 wurde durch rechtsgültiges Erkenntniß eine Ehe wegen Ehebruchs getrennt und die Ehefrau für den schuldigen Theil erklärt, und im Jahre 1861 wegen böslicher Verlassung auf