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Vorwort.


Durch Ministerial-Rescript vom 11. April 1859 wurden die Landräthe angewiesen, in dem jedesmal auf die Volkszählung folgenden Jahre eine Darstellung der „statistischen Verhältnisse“ ihrer Kreise zu liefern. Ein sehr allgemein gehaltenes, wenig systematisches, einer Verfügung vom Jahre 1838 entnommenes Schema wurde zum Anhalt mitgetheilt. Die Folge hiervon war, daß die meisten Landräthe ihrer Arbeit ein selbstgemachtes Schema zu Grunde legten, daher die in den Jahren 1859–61 eingelieferten Kreisstatistiken nach Form und Inhalt weit von einander abwichen.

Sollte aber der alle drei Jahre im Centrum der Verwaltung sich aufthürmende Berg von mehr als dreihundert Kreisstatistiken erschließbar und sein Inhalt insbesondere für die vergleichende Statistik nutzbringend gemacht werden, so war es dringend nöthig, für die möglichste Gleichmäßigkeit dieser Arbeiten Sorge zu tragen. Dies bezweckte der Ministerial-Erlaß vom 27. Juni 1862, der eine sehr ausführliche und systematische Inhalts-Übersicht zwar nicht unbedingt vorschrieb, aber empfahl. Es wurde dabei bemerkt, daß es sich zunächst darum handle, für jeden Kreis eine Statistik mit möglichst erschöpfender Ausführlichkeit zu bearbeiten, daß es aber späterhin genügen werde, wenn im Anschluß an dieselbe nur die in den hauptsächlichsten statistischen Verhältnissen eingetretenen Änderungen zur Kenntniß der Kreisbewohner gebracht würden.