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Der Kasse Zeit der
Errichtung
Zahl der
Mitglieder
Höhe der
Beiträge
Höhe und Art der
Unterstützungen
Vermögen
Ende 1861
 
 
 Thlr.
Einnahme
im Jahre
1861
Ausgabe
im Jahre
1861
Sitz Bezeichnung an Zinsen
und Pächten
Thlr.
an
Beiträgen etc.
Thlr.
an
Unter-
stützungen
Thlr.
an Verwal-
tungskosten etc.
Thlr.
1. Moers
erste Sterbelade 1834
genehmigt
1835
417
darunter 36
Wittwen
2 Sgr. monatlich, für Wittwen 1 Sgr.
Beim Tode eines Mitgliedes, welches mindestens 1 Jahr und 6 Wochen seine Beiträge entrichtet hat, werden 20 Thlr., ist es eine Wittwe, 15 Thlr. gezahlt.
2639 104 492 335 47
2.    "
zweite Sterbelade 1804
genehmigt
1849
616
darunter 105
Wittwen
2 Sgr. monatlich, für Wittwen 1 Sgr.
Beim Tode eines Mitgliedes, welches wenigstens 1 Jahr lang beigetragen hat, werden 16, 20, 25 Thlr. gezahlt, je nachdem es weniger als 10, weniger als 25, oder über 25 Jahre Mitglied war.
4102 164 503 526 48
3. Orsoy
Krankenlade 1827
genehmigt
1844
35 wirkliche
und 36
Ehrenmitglied.
21/3 Sgr. monatlich; Eintrittsgeld und Einschreibegebühr 8 Sgr.
In Kranheitsfällen wöchentlich 23 Sgr., nach einem halben Jahre nur 111/2, nach einem Jahre nur 5 Sgr.
153 6 60 85 3
4.    "
Sterbelade 1807
genehmigt
1844
313
darunter 56
Wittwen
11/2 Sgr. monatlich, die Wittwen nur die Hälfte. Eintrittsgeld und Einschreibegebühr 122/3 Sg.;
Im Sterbefalle werden 20 Thlr. gezahlt.
1262
ferner
2 Häuser
und
2 Gärten
86 178 100 45
5. Rheinberg
Kr. u. St. f.
Leute aller St.
1833 185 11/2 Sgr. alle 14 Tage, ~1 Thlr. Eintrittsgeld
In Krankheitsfällen wöchentlich 20 Sgr., in Sterbefällen 10 Thlr.
532 26 225 288 22
6.        "
Kran.- u. Stbl.
für Handwerker
1841 114 1 Thlr. jährlich; kein Eintrittsgeld
In Krankheitsfällen wöchentlich 20 Sgr., in Sterbefällen 12 Thlr.
878 32 115 132 20
7. Baerl
Sterbelade 1837 237 1 Sgr. monatlich; 3 Sg. Eintrittsgeld
Beim Sterbefall werden 15 Thlr. gezahlt.
194 9 76 60 10
8. Büderich
Kranken- und
Sterbelade
1. Juni
1861
52 3 Sgr. monatlich; und bei jedem Sterbefalle 21/2 Sgr.; Eintrittsgeld 25 Sgr. bis 2 Thlr.
In Krankheitsfällen wöchentlich 1 Thlr. 10 Sgr. und beim Sterbefall eines Mitgliedes 10 Thlr., der Ehefrau eines Mitgl. 5 Thlr.
50 8
9. Hohenbudberg
Christlicher
Begräbnißverein
1833 200 11/2 Sgr. monatlich; 5 Sgr. Eintrittsgeld
Beim Sterbefall werden 20 Thlr. gezahlt.
200 8 113 60 6
10. Homberg
Sterbelade 1818
genehmigt
1844
142 20 Sgr. jährlich, für Wittwen 10 Sgr., 201/6 Sgr. Eintrittsgeld
Beim Tode eines Mitgliedes, welches noch nicht 10 Jahre Mitglied gewesen ist, werden 15 Thlr., ist es aber 10 Jahre Mitglied 20 Thlr., beim Tode einer Wittwe 15 Thlr. gezahlt.
983 32 96 180 10
11.        "
Kranken- und
Sterbelade
1847 215 3 Sgr. monatlich für Jungesellen, 4 Sgr. für verheirathete; 8 Sgr. Eintrittsgeld
In Krankheitsfällen wöchentl. 1 Thlr., beim Sterbefall eines Mitgliedes 20 Thlr., der Frau eines Mitgliedes 10 Thlr.
1750 73 351 238
Krankeng.
150
Sterbegel.
5
12. Neukirchen
Begräbnißlade 1809
genehmigt
1837
200 1 Sgr. monatlich; 53/4 Sgr. Einschreibegebühr
Beim Tode eines Mitgliedes in den ersten 10 Jahren der Mitgliedschaft 15 Thlr. später 20 Thlr.
1930 76 84 180 13
13.        "
Todtensärgelade genehmigt
1837
48
Hausbesitzer
Einkaufsgeld 3 Thlr. 2 Sgr. und Einschreibegebühr 11 Sgr. 6 Pf. Erben von Mitgliedern zahlen nur die letztere.
Für jede Leiche in der Familie wird ein Sarg geliefert.
2 Morgen
Gärten
17 7 40
Darunter 26 Thlr. für einen Baum
4