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In folgenden Gemeinden bestehen bürgerliche Armenverwaltungen, welche ein besonderes Vermögen verwalten.

Einkünfte aus dem Armenvermögen.
Gemeinden. Erb- und
Zeitpächte,
Natural-
und
Geldrenten
 
Thlr.
Zinsen
von
Capitalien
 
Thlr.
Summa
 
Thlr.
Xanten
2289 2516 4805
Alpen
23 114 137
Büderich
197 183 380
Ginderich[1]
209 120 329
Camp
45 45
Labbeck
27 5 32
Marienbaum
55 55
Ossenberg
28 28
Winterswyk
51 51
Rayen
1 49 50
Sonsbeck
296 110 406
Birten
10 31 41
Menzelen
79 79
Winnenthal
21 21
Camperbruch
12 12
Lintfort
22 22
Rossenray
31 31
Saalhoff
19 19
Summa
3213 3328 6543

In den Gemeinden Moers, Orsoy Stadt, Rheinberg, Bönninghardt, Huck, Budberg, Eversael, Vierbaum, Hohenbudberg-Caldenhausen, Vynnen, Asberg, Hochstraß, Hülsdonk, Vinn, Neukirchen, Borth, Wallach, Repelen, Bönning und Wardt bestehen ebenfalls bürgerliche Armenverwaltungen, welche indeß blos auf die Zuschüsse der Gemeinden und andere kleinere Einnahmen angewiesen sind. In den Gemeinden Alspray, Drüpt, Millingen, Bergheim, Emmerich, Oestrum, Essenberg, Bliersheim, Friemersheim, Rumeln, Hörstgen, Capellen, Schwafheim, Orsoy Land, Rheurdt, Vluynbusch, Schaephuysen, Baerl, Homberg, Hochheide und Vluyn bestehen keine bürgerliche Armenverwaltungen; soweit Arme vorhanden sind, werden dieselben kirchlich, oder wenn es sich um Unterbringung einzelner armer Kranken oder Irren handelt, direkt von den Gemeinden verpflegt. Die fünf zuletzt genannten Gemeinden geben ausnahmsweise Zuschüsse an die kirchlichen Armenverwaltungen. Da, wie bereits bemerkt, die Civilgemeinde für die Befriedigung der Armenbedürfnisse aufkommen muß, so bildet jede Gemeinde einen Armenverband für sich. Bis zum Jahre 1862 waren jedoch die 6 Gemeinden der Bürgermeisterei Alpen zu einem Armenverbande vereinigt, welcher indeß auf das Verlangen der Mehrzahl der betheiligten Gemeinden aufgelöst wurde. Die arme Gemeinde Bönninghardt ist hierdurch in die Lage gesetzt, für die Verpflegung ihrer zahlreichen Armen die Hülfe des Landarmenfonds in Anspruch nehmen zu müssen, welche ihr auch pro 1862 mit 265 Thlr. gewährt wurde.

Bei dem vielfachen Durcheinandergreifen der kirchlichen und bürgerlichen Armenverwaltungen ist ist es schwer, eine genaue Statistik der in einem Jahre zu Armenzwecken gemachten Verwendungen zu liefern. Diejenigen Notizen pro 1861, welche in unserem Besitze sind, theilen wir in der nachstehenden, bürgermeistereiweise zusammengestellten Übersicht (Seite 110) mit, wobei indeß zu bemerken ist, daß uns Nachrichten über die kirchlichen Verwendungen für die Armenpflege in Obermörmter (Bürgermeisterei Marienbaum) nicht zugänglich geworden sind.

Es haben hiernach fortlaufende Unterstützungen erhalten
  913 Personen
zeitweise Unterstützungen
1692
"
im Ganzen wurden unterstützt
2005
"

Nach der statistischen Aufnahme vom Dezember 1861 waren dagegen Familienhäupter, welche der öffentlichen Armenpflege zur Last fielen, vorhanden

ganz von Almosen lebend
  506
theilweise von Almosen lebend
1035
Summa
1541

Wenn hiernach die Zahlen der zeitweise Unterstützten ziemlich übereinstimmen, so weichen doch die Zahlen der fortlaufend Unterstützten umsomehr von einander ab. Die Ursache dieser Differenz mag


  1. Die beiden ehemaligen Gemeinden Büderich und Ginderich, welche gegenwärtig zu einer einzigen vereinigt sind, haben jede ein besonderes Armenvermögen.