In folgenden Gemeinden bestehen bürgerliche Armenverwaltungen, welche ein besonderes Vermögen verwalten.
Einkünfte aus dem Armenvermögen. | |||
Gemeinden. | Erb- und Zeitpächte, Natural- und Geldrenten Thlr. |
Zinsen von Capitalien Thlr. |
Summa Thlr. |
Xanten |
2289 | 2516 | 4805 |
Alpen |
23 | 114 | 137 |
Büderich |
197 | 183 | 380 |
Ginderich[1] |
209 | 120 | 329 |
Camp |
— | 45 | 45 |
Labbeck |
27 | 5 | 32 |
Marienbaum |
— | 55 | 55 |
Ossenberg |
28 | — | 28 |
Winterswyk |
51 | — | 51 |
Rayen |
1 | 49 | 50 |
Sonsbeck |
296 | 110 | 406 |
Birten |
10 | 31 | 41 |
Menzelen |
— | 79 | 79 |
Winnenthal |
— | 21 | 21 |
Camperbruch |
12 | — | 12 |
Lintfort |
22 | — | 22 |
Rossenray |
31 | — | 31 |
Saalhoff |
19 | — | 19 |
Summa |
3213 | 3328 | 6543 |
---|
In den Gemeinden Moers, Orsoy Stadt, Rheinberg, Bönninghardt, Huck, Budberg, Eversael, Vierbaum, Hohenbudberg-Caldenhausen, Vynnen, Asberg, Hochstraß, Hülsdonk, Vinn, Neukirchen, Borth, Wallach, Repelen, Bönning und Wardt bestehen ebenfalls bürgerliche Armenverwaltungen, welche indeß blos auf die Zuschüsse der Gemeinden und andere kleinere Einnahmen angewiesen sind. In den Gemeinden Alspray, Drüpt, Millingen, Bergheim, Emmerich, Oestrum, Essenberg, Bliersheim, Friemersheim, Rumeln, Hörstgen, Capellen, Schwafheim, Orsoy Land, Rheurdt, Vluynbusch, Schaephuysen, Baerl, Homberg, Hochheide und Vluyn bestehen keine bürgerliche Armenverwaltungen; soweit Arme vorhanden sind, werden dieselben kirchlich, oder wenn es sich um Unterbringung einzelner armer Kranken oder Irren handelt, direkt von den Gemeinden verpflegt. Die fünf zuletzt genannten Gemeinden geben ausnahmsweise Zuschüsse an die kirchlichen Armenverwaltungen. Da, wie bereits bemerkt, die Civilgemeinde für die Befriedigung der Armenbedürfnisse aufkommen muß, so bildet jede Gemeinde einen Armenverband für sich. Bis zum Jahre 1862 waren jedoch die 6 Gemeinden der Bürgermeisterei Alpen zu einem Armenverbande vereinigt, welcher indeß auf das Verlangen der Mehrzahl der betheiligten Gemeinden aufgelöst wurde. Die arme Gemeinde Bönninghardt ist hierdurch in die Lage gesetzt, für die Verpflegung ihrer zahlreichen Armen die Hülfe des Landarmenfonds in Anspruch nehmen zu müssen, welche ihr auch pro 1862 mit 265 Thlr. gewährt wurde.
Bei dem vielfachen Durcheinandergreifen der kirchlichen und bürgerlichen Armenverwaltungen ist ist es schwer, eine genaue Statistik der in einem Jahre zu Armenzwecken gemachten Verwendungen zu liefern. Diejenigen Notizen pro 1861, welche in unserem Besitze sind, theilen wir in der nachstehenden, bürgermeistereiweise zusammengestellten Übersicht (Seite 110) mit, wobei indeß zu bemerken ist, daß uns Nachrichten über die kirchlichen Verwendungen für die Armenpflege in Obermörmter (Bürgermeisterei Marienbaum) nicht zugänglich geworden sind.
Es haben hiernach fortlaufende Unterstützungen erhalten |
913 | Personen |
zeitweise Unterstützungen |
1692 | "
|
im Ganzen wurden unterstützt |
2005 | "
|
Nach der statistischen Aufnahme vom Dezember 1861 waren dagegen Familienhäupter, welche der öffentlichen Armenpflege zur Last fielen, vorhanden
ganz von Almosen lebend |
506 |
theilweise von Almosen lebend |
1035 |
Summa |
1541 |
Wenn hiernach die Zahlen der zeitweise Unterstützten ziemlich übereinstimmen, so weichen doch die Zahlen der fortlaufend Unterstützten umsomehr von einander ab. Die Ursache dieser Differenz mag
- ↑ Die beiden ehemaligen Gemeinden Büderich und Ginderich, welche gegenwärtig zu einer einzigen vereinigt sind, haben jede ein besonderes Armenvermögen.
Adolf Ernst von Ernsthausen: Statistische Darstellung des Kreises Moers. , Moers 1863, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistische_Darstellung_des_Kreises_Moers.pdf/123&oldid=- (Version vom 1.8.2018)