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Bürgermeisterei Gehalt der
Armenärzte
Thlr.
Medizinkost. im Durchsch.
der Jahre 1850–61
Thlr.
Moers Stadt
60[1] 94
Orsoy Stadt
20 65
Rheinberg Stadt
45 133
Xanten
60 240
Alpen
30 47
Baerl
24
Budberg
15 37
Büderich
40 38
Camp
15 33
Capellen
30 30
Friemersheim
46 6
Hörstgen
15 5
Homberg
30 6
Labbeck
46 16
Marienbaum
20 13
Moers Land
[2] 15
Rheinberg Land
25 7
Repelen
25 4
Rheurdt
10 34
Schaephuysen
12 8
Sonsbeck
40 60
Veen
40 53
Vierquartieren
24 27
Vluyn
20 35
Wardt
25 16
Summa
717 1022


an die Eltern armer Kinder. Hierbei wird mit einer gewissen Milde verfahren und auch solchen Eltern Berücksichtigung zu Theil, welche im Übrigen nicht zu den Unterstützungsbedürftigen gehören. Den Gesammtbetrag des im Jahre 1861 erlassenen Schulgeldes mit einer uns genügenden Genauigkeit zu ermitteln, hat nicht gelingen wollen; derselbe dürfte sich indeß auf mehrere Tausend Thaler belaufen.

Neben der öffentlichen Armenpflege bezeugt sich der Sinn für Privatwohlthätigkeit in Frauenvereinen zur Unterstützung armer Wöchnerinnen, freiwilligen Sammlungen für Arme zur Winterszeit u. s. w. Bei den im Allgemeinen wohlhabenden Verhältnissen unserer Gegend und der Gelegenheit zum Verdienst in den benachbarten Industriebezirken gelingt es hierdurch, die Bettelei, die ja niemals ganz zu unterdrücken ist, in mäßigen Schranken zuhalten; zu Zeiten jedoch, namentlich wenn in Crefeld die Geschäfte schlecht gehen, wird der Wohlthätigkeitssinn unserer städtischen und besonders unserer Landbevölkerung durch fremde Bettler – und nicht vergebens – auf eine harte Probe gestellt.

Einer besonderen Erwähnung verdient hier der durch den Pfarrer Bräm in Neukirchen gestiftete Erziehungsverein. Seit 1845 in Wirksamkeit, hat sich der Verein die Aufgabe gestellt, armer, verlassener und verwahrloster Kinder sich anzunehmen und für die Unterbringung derselben im Schooße christlicher Familien zu sorgen, damit sie zu Gliedern der evangelischen Kirche und, was ihren äußeren Lebensberuf betrifft, vornehmlich zu brauchbaren Dienstboten und Handwerkern erzogen werden. Eine Stiftung des Vereins, welche den Namen Vereinshaus führt, hat die Bestimmung, die dem Vereine übergebenen Kinder so lange aufzunehmen, bis passende Familien für sie gefunden sind. Durch Allerhöchsten Erlaß vom 4. Juli 1859 wurden den Vereine Corporationsrechte ertheilt. Nach dem letzten uns vorliegenden Berichte hatte derselbe bis Ende 1858 aufgenommen 255 Kinder; von diesen waren theils den Familien zurückgegeben, theils nach geschehener Ausbildung entlassen 126, und, was sehr für die Art und Weise der Pflege sprechen dürfte, gestorben nur 10 Kinder. In der Pflege des Vereins befanden sich noch 67 Knaben und 52 Mädchen, von welchen 13 dem Kreise Moers, 75 den übrigen Theilen des Regierungsbezirks Düsseldorf, 12 dem Regierungsbezirk Coblenz, 14 dem Regierungsbezirk Cöln, 3 der Provinz Westphalen und 2 dem Auslande angehörten. Dieselben waren bei 87 Familien untergebracht. In den Jahren 1859 und 1860 hatte der Verein folgende Einnahmen und Ausgaben:

Einnahme.
1859
Thlr.
1860
Thlr.
1. Bestand
15
2. Jährliche Beiträge, Collectengelder und Geschenke
2785 3011
3. Kopfgelder
2033 2281
4. Verschiedene Einnahmen für Schriften
41 44
Summa 4874 5336
Ausgabe.
1. Kostgeld, Schulgeld, Kleidung, Bettwerk
2019 2315
2. Miethe, Reparaturen, Utensilien
172 94
2. Kosten des Haushaltes im Vereinshause
663 787
4. Besoldung der Angestellten
497 905
5. Reisekosten
100 149
6. Kosten der Erhebung der Collekten
275 437
7. Verzinsung und Tilgung der Anleihe für die Einrichtung des Vereinshauses
235 728
8. Kur-, Druck-, Portokosten etc.
185 249
Summa 4146 5664


  1. Zugleich für Moers Land.
  2. Siehe Moers Stadt