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Möchten die gesunden Prinzipien und das segensreiche Wirken dieses Vereins in immer weiteren Kreisen Anklang und Nachahmung finden.

Schließlich geben wir eine Übersicht der Collektenerträge der drei letzten Jahre, soweit uns Nachrichten über dieselben vorliegen. Es sind nämlich außer den nachstehend aufgeführten noch viele andere Collekten abgehalten worden, bei welchen die Deputirten die Gelder zur directen Ablieferung an sich behielten:[1] über die Erträge dieser Collekten sowohl, als der katholischen Kirchenkollekten können keine Angaben gemacht werden. (Siehe Seite 114.)

Aus dieser Übersicht ergibt sich, daß die im Wege der Collekten von den Einwohnern unseres Kreises aufgebrachten Liebesgaben nicht gering sind. Man darf sich im Allgemeinen hierüber nur freuen, zumal das Bestehen vieler mit großem Segen wirkender Anstalten, z. B. des Kaiserswerther Hauses, der Rettungsanstalt zu Düsselthal, des Neukircher Erziehungsvereins und anderer auf Collekten angewiesen ist. Doch hat das Collektenwesen auch seine Schattenseiten, indem es nicht nur viele Menschen an ein umherziehendes Leben gewöhnt und von ihren eigentlichen Berufsarbeiten abzieht, sondern auch zur Unterhaltung derselben bedeutende Kosten verschlingt. Es wäre sehr interessant, wenn man genau ermitteln könnte, welcher Theil der Collektenerträge zu den Reise- und Verzehrungskosten der Deputirten verwendet wird. Nach einigen von uns gemachten Wahrnehmungen dürfte derselbe wohl auf 25–35% anzuschlagen sein. Hierdurch steigern sich die Verwaltungskosten bei den auf die christliche Liebe gegründeten Anstalten weit höher, als bei den auf Erwerb gerichteten Unternehmungen.


XVII. Polizei- und Gefängnißwesen.

Die Staatspolizei wird von der Königlichen Regierung und ihren Organen gehandhabt. Das Hauptorgan ist der Landrath, welchem 4 berittene und 2 Fußgensdarmen untergeben sind. Von diesen sind 2 berittene in Moers stationirt; ihr Patrouillenbezirk umfaßt den Canton Moers (mit Ausnahme der Bürgermeistereien Homberg, Baerl und Emmerich) und die Bürgermeisterei Friemersheim; ein Fußgensdarm steht in Homberg (Patrouillenbezirk Homberg, Emmerich, Baerl;) je ein berittener steht in Rheinberg und Xanten (Patrouillenbezirk die Cantone Rheinberg und Xanten); endlich ein Fußgensdarm in Alpen, welchem die Gemeinden Alpen, Birten, Bönning, Bönninghardt, Drüpt, Huck, Millingen, Saalhoff, Veen und Winnenthal in Gemeinschaft mit den in Rheinberg und Xanten stationirten Gensdarmen zugetheilt sind.


  1. Nämlich:
    a. eine allgemeine Hauskollekte für die Rheinische Stiftung für Preußens Krieger;
    b. evangelische Hauskollekten für: 1., den Erziehungsverein in Neukirchen 1859 60 61 – 2., das Magdalenenasyl Bethesda zu Boppard 59 60 – 3., die Schule zu Roggendorf 60 – 4., 5., die evangelischen Kirchen zu Biskirchen und Herzkamp 60 – 6., die syrischen Christen 60 – 7., das Bethaus zu Eitorf 61 – 8., die Vikariatsgemeinde zu Wissen 61 – 9., die Kirche zu Linz;
    c. katholische Hauskollekten für: 1–6., die Kirchen zu Arenenberg, Tellig, Broich, Spelldorf, Trarbach, Sterkrade, Merheim 59 – 7., die Schule und Capelle zu Rummelsheim 59 – 8–21., die Kirchen zu Gierath, Kalk, Gimborn, Lürip, Stotzheim, Kreutzberg, Tellig, Buchholz, Berg, Hausweiler, Gemünd, Rohr, Oberwinter, Refrath 60 – 22–31., die Kirchen zu Beggendorf, Buchholz, Refrath, Rummelsheim, Gebhardshain, Mehlem, Großhau, Überruhr, Grimmlinghausen und das Schulhaus zu Rummelsheim 61;
    d. jüdische Hauskollekten für: 1., die Synagoge zu Rodenbach 59 – 2–5., die Synagogen und Bethäuser zu Aachen, Bochum, Alpen und Mertzloch 60 – 6., das jüdische Waisenhaus zu Potsdam 60 – 7–12., die jüdischen Gemeinden zu Gelsdorf, Solingen, Bathum, Friesheim, Rickenich und Drove 61.