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dem Krankenhause Bethanien Corporationsrechte verliehen. – Es wurden daselbst verpflegt

im Jahre 1858 36 Kranke, im Ganzen 3063 Tage lang, mithin jeder, durchschnittlich 85 Tage,
im Jahre 1861 52 " " " 5605 " " " " " 108 "

Schon diese Zahlen beweisen, daß fast nur chronische Kranke oder Sieche in der Anstalt waren.

Der Krankenbestand betrug im Durchschnitt täglich

im Jahre 1858 8,1 Kranke
im Jahre 1861 15,3 Kranke.

Wenn die Frequenz sich hiernach etwas gehoben hat, so ist dieselbe doch im Verhältniß zu der betheiligten Einwohnerzahl von etwa 24000 Seelen noch immer gering zu nennen. Die Ursache liegt theils in der schon oben im neunten Abschnitte hervorgehobenen Geräumigkeit der Wohnungen, welche den Wohlhabenden die Pflege eines Kranken im eigenen Hause sehr erleichtert, theils in der in einem starken Familiensinne wurzelnden, wenn auch vielleicht nicht begründeten Furcht, daß die Pflege in einem Krankenhause die persönliche Sorge der Familienglieder nicht zu ersetzen vermöge; endlich auch in dem Umstande, daß in den letzten Jahren keine gefährlichen Epidemien herrschten.

Da die Einnahmen des Krankenhauses bis jetzt nicht hingereicht haben, die Kosten des Haushaltes und die Zinsen der noch vorhandenen Bauschuld zu decken, so hat der Verwaltungsrath die Eröffnung eines Abonnements für Dienstboten und die Abhaltung jährlicher Haus- und Kirchencollekten in der Grafschaft beschlossen.

Der Verpflegungssatz beträgt für Privatkranke 10 Sgr., für solche Kranke, welche von den Gemeinden verpflegt werden müssen, dagegen nur 6 Sgr.

Die Gemeinden des Kreises sind an der Departemental-Irren-Aufbewahrungsanstalt zu Düsseldorf betheiligt. Die mit den Gemeinden und Kreisen des Bezirks durch die Königliche Regierung gepflogenen Verhandlungen, welche darauf hinzielten, daß jene das zur Erweiterung der Anstalt oder zur Erbauung einer zweiten nöthige Kapital hergeben sollten, sind gescheitert: die projektirte Erweiterung muß daher, soweit es möglich ist, mit den nicht unbedeutenden Ersparnissen der Anstalt selbst ausgeführt werden. Der Pflegesatz beträgt 110 Thlr. Über die Zahl der im Kreise vorhandenen Irren sind keine Ermittelungen veranlaßt worden; nur soviel steht fest, daß die Zahl derjenigen, welche eine beständige Überwachung erfordern, sehr unbedeutend ist.

Die Begräbnißplätze, welche jährlich visitirt werden, befinden sich überall in guter Ordnung. Sie sind, wo Gemeinden verschiedener Confession bestehen, confessionell getrennt.


XIX. Kirchliche Angelegenheiten.

Ende 1861 waren vorhanden

1. bei den Evangelischen 19 Pfarrkirchen, 1 anderweitiges gottesdienstliches Gebäude und 19 ordinirte Prediger. Von letzteren wirken zwei an einer Gemeinde, Moers, während einer zwei Gemeinden, Xanten und Mörmter versieht;
2. bei den Katholiken 23 Pfarrkirchen, 9 anderweite kirchliche Gebäude, 23 Pfarrer und 18 Capläne.

Seit 1858 ist nur eine Änderung eingetreten, indem nämlich die katholische Missionsstelle zu Homberg zu einer Pfarrei erhoben und hierdurch eine Pfarrkirche und ein Pfarrer hinzugekommen sind. Die folgende Tabelle (S. 118) weist die Eintheilung der Pfarreien in Synoden und Dekanate nach.

Außerdem gehört die Pfarre Hohenbudberg zum Dekanat Crefeld, und die bürgerliche Gemeinde Hamb bei Sonsbeck zur Pfarrgemeinde Capellen bei Geldern, Dekanates Straelen.

Die Gränzen der Kirchspiele fallen nur in wenigen Fällen mit denjenigen der bürgerlichen Gemeinden zusammen. Während die letzteren auf der Grundlage eines gemeinsamen Besitzes erwuchsen, und, so lange dieser Besitz vorhanden war, nicht leicht zerstückelt werden konnten, hatte auf die Zusammensetzung der ersteren der Lauf geschichtlicher Begebenheiten den größten Einfluß. Doch gilt dies weniger von den katholischen Pfarreien, welche oft in ihrer uralten Begränzung erhalten geblieben sind, als von den evangelischen. So ist die eigenthümliche Begränzung mancher Kirchspiele in der Grafschaft Moers auf die Ungleichzeitigkeit der Einführung der Reformation zurückzuführen. Die evangelische Pfarrei Moers z. B. begreift einen entfernten Theil der Gemeinde Neukirchen in sich, dessen Einwohner sich, nachdem sie reformirt geworden waren, der schon seit 1561 reformirten Gemeinde Moers zuwandten, indeß sie früher zur Pfarrei Neukirchen gehörten, in welcher die Reformation erst 1580 durchdrang. Andrerseits