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haben wir nichts zu berichten. – Die einzige öffentliche Bibliothek ist die hiesige Volksbibliothek. Gegründet aus Anlaß des im ersten Abschnitt erwähnten, am 25. März 1852 stattgehabten Festes, mit dem in den Statuten ausgesprochenen Zwecke, „dem Volke für seine Unterhaltung, Belehrung und Erbauung eine gesunde Nahrung zu bieten,“ zählt sie gegenwärtig 11–1200 Bände.

Folgende öffentliche Blätter erscheinen im Kreise:

1. das Xantener Kreisblatt, amtliches Organ des Landrathsamtes,
2. die Dorfchronik zu Moers,
3. das Niederrheinische Volksblatt zu Moers,
4. die Rheinberger Sonntagszeitung,
5. der Bote für Stadt und Land zu Xanten.

Die drei erstgenannten erscheinen zweimal, die beiden letztgenannten einmal wöchentlich. Der hauptsächlichste Zweck dieser Blätter – mit Ausnahme der Dorfchronik – ist die Verbreitung gewerblicher (beim Kreisblatt auch amtlicher) Anzeigen und Nachrichten; der übrige bleibende Raum wird mit Politik, Erzählungen, Landwirthschaftlichem etc. ausgefüllt. Nur die Dorfchronik, welche zugleich eine evangelisch-christliche Tendenz verfolgt, hat eine größere Zahl von Abonnenten in entfernteren Gegenden.


XXI. Civil- und Criminaljustiz.

Der Kreis gehört mit der Bürgermeisterei Friemersheim zum Landgerichtsbezirke Düsseldorf, mit allen übrigen Bürgermeistereien zum Landgerichtsbezirke Cleve. Jene ist ein Theil des Cantons und Friedensgerichtesbezirkes Uerdingen; diese bilden die Cantone Moers, Rheinberg und Xanten.

Die Bürgermeistereien gehören
zu den
Cantonen
(Friedens-
gerichts-
bezirken)
Zahl der
Gerichts-
ein-
gesessenen
Friedens-
richter
Gerichts-
schreiber
Gerichts-
voll-
zieher
Notarien
Moers Stadt und Land, Capellen, Neukirchen, Vluyn, Schaephuysen,
Rheurdt, Repelen, Baerl, Homberg, Emmerich
Moers 24696 1 1 1 2
Rheinberg Stadt und Land, Orsoy Stadt und Land, Budberg, Vierquartieren,
Camp, Hörstgen, Alpen, Ossenberg
Rheinberg 13934 1 1 1 1
Xanten, Wardt, Büderich, Veen, Sonsbeck, Labbeck, Marienbaum
Xanten 17623 1 1 2 3
Summa
56253 3 3 4 6

Die nachstehende Zusammenstellung (Seite 128) gibt eine Übersicht der bei den drei Friedensgerichten in dem Justizjahre 1860/61 vorgekommenen Civilprozesse, Subhastationen und Vormundschaften. (Aus den beiden Vorjahren liegen ähnliche Mittheilungen nicht vor.)

Wenn man bedenkt, daß viele Prozesse nicht um streitige Rechte, sondern lediglich deßhalb geführt werden, um einen vollstreckbaren Titel gegen zahlungsunfähige oder säumige Schuldner zu erhalten, so wird man die mitgetheilten Zahlen nicht übermäßig hoch finden.