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II. 139) hat demnach schon aus diesem Grunde keinen Werth. Aber auch abgesehen hiervon beweist das Verhältniß der Tauglichen zu den Gemusterten, sofern dasselbe einen Maaßstab für die körperliche Tüchtigkeit der Bevölkerung abgeben soll, strenggenommen gar nichts. Unter den Gemusterten der 20jährigen und 21jährigen Altersklasse gibt es nämlich viele zur Zeit untaugliche, welche bis zur dritten Concurrenz, bei welcher über die Tauglichkeit jedes einzelnen, soweit dies nicht bereits geschehen, definitiv entschieden werden muß, noch tauglich werden. Diese werden bei Berechnungen der vorstehenden Art ohne Weiteres als untauglich betrachtet, und drücken daher das Verhältniß der Tauglichen herab. In derselben Richtung wirkt die Nichtberücksichtigung der aus den älteren Altersklassen bereits Eingestellten. Andrerseits wird das Verhältniß der Tauglichen dadurch gesteigert, daß die Untauglichen dieser Altersklassen, über welche bereits definitiv entschieden worden ist, nicht in Rechnung gebracht sind. Je nachdem nun die nichtberücksichtigten Untauglichen oder die nichtberücksichtigten Tauglichen überwiegen, ist das Verhältniß der letzteren zu den Gemusterten ein günstigeres oder ungünstigeres. In unserm und wohl in den meisten Kreisen wird in der Regel das letztere und zwar in bedeutendem Grade der Fall sein. Man sieht aber, daß jenes Verhältniß von Zufälligkeiten – insbesondere von der Anzahl der in den Vorjahren eingestellten – abhängig ist, des Einflusses, welchen Ein- und Auswanderungen ausüben, nicht zu gedenken. Dasselbe gestattet daher keinen sicheren Schluß auf die Kraft und Gesundheit der Bevölkerung. Will man in dieser Beziehung eine bessere Unterlage gewinnen, so bleibt nichts übrig als die Militairpflichtigen eines bestimmten Jahrgangs bis zur dritten Concurrenz zu verfolgen. Die durch die neue Ersatzinstruktion eingeführte Form der alphabetischen Listen gestattet dies, vorläufig allerdings nur für das Jahr 1860. Hier ergibt sich nun folgendes.

Die laufende Altersklasse von 1860 (der 20jährigen) umfaßte 668 Personen, von welchen 22 theils unermittelt geblieben, theils als vor der Musterung gestorben ermittelt worden sind. Von dem Rest (646) haben 619 bis zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit verfolgt werden können; die übrigen 27 sind theils vor dieser Entscheidung gestorben, ausgewandert oder als unwürdig gelöscht, theils ist jene bis jetzt hier nicht bekannt geworden. Von den oben bezeichneten 619 Militairpflichtigen wurden

A. für tauglich zur Einstellung erkannt
     und zwar
          1. vollkommen tauglich zur Einstellung bei der Waffe
               a. im ersten Concurrenzjahre 201 oder 32,5%
               b. erst im zweiten Concurrenzjahre   58
"
  9,3%
               c. erst im dritten Concurrenzjahre   15
"
  2,4%
          2. zum Train tauglich   37
"
  6,0%
          3. nur zur Einstellung als Handwerker geeignet   19
"
  3,1%
B. für untauglich zur Einstellung erkannt
     und zwar
          1. vollkommen untauglich 187
"
30,2%
          2. zur Ersatzreserve designirt 102
"
16,5%
Es waren demnach
                              einstellungsfähig 53,3%
                              nicht einstellungsfähig 46,7%

Wenn es sich aber um einen Maaßstab für die Kraft und Gesundheit der Bevölkerung handelt, so müssen die nur zur Einstellung als Handwerker geeigneten der ersteren Kategorie ab-, und der letzteren zugerechnet werden. Es ergeben sich dann

                              als diensttauglich                          50,2%
                              als dienstuntauglich                          49,8%.

Dieses Verhältniß leidet indessen zum Nachtheile der Tauglichen eine wenn auch nur geringe Modifikation durch die Berücksichtigung derjenigen oben erwähnten 27 Militairpflichtigen, über welche eine definitive Entscheidung nicht ergangen oder nicht bekannt geworden ist. Da dieselben nämlich sämmtlich im ersten Concurrenzjahre noch nicht für tauglich erachtet wurden, die Chance, erst im zweiten oder dritten Jahre tauglich zu werden, aber eine geringe ist, so würden sie, wenn zur definitiven Entscheidung gelangt, die Zahl der Tauglichen weniger als die der Nichttauglichen vermehrt haben. Man kann hiernach annehmen, daß unter der laufenden Altersklasse des Jahres 1860 ungefähr die Hälfte diensttauglich war resp. bis 1862 wurde. Es ist hierbei übrigens nicht außer Acht zu lassen, daß unter den in Betracht gezogenen 619 Militairpflichtigen sowohl diejenigen, welche hier gebürtig und domicilirt waren, aber auswärts concurrirten, als diejenigen, welche auswärts gebürtig und domicilirt waren, aber hier concurrirten,