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zur
Kriegsbe-
reitschaft
zur
Mobil-
machung
Im
Ganzen
Reitpferde für Offiziere
  24   24
Reitdienstpferde
  58   81 139
Packpferde
    4     4
Stangenpferde
  18   59   77
Vorderpferde
  99   10 109
Summa
175 178 353

Hiervon wurden für die Linie auf Kosten des Staates 236, für die Landwehr auf Kosten des Kreises 117 Pferde gestellt. Die Linienpferde kosteten 40313, die Landwehrpferde 19272 Thlr. 9 Sgr. 2 Pfg., jene also im Durchschnitt 170 Thlr. 24 Sgr., diese 164 Thlr. 21 Sgr.

Beim Verkaufe der Landwehrpferde nach dem Eintritt der Demobilmachung wurden erlöst 18365 Thlr. 21 Sgr. Pf.
hiervon gingen an Verkaufs-, Insertions- und Verpflegungskosten ab     536
"
  8
"
  1
"
Es blieb also reiner Erlös 17829
"
12
"
11
"

oder für jedes Pferd 152 Thlr. 12 Sgr. An jedem Pferde wurden demnach 8 Thlr. 12 Sgr. eingebüßt. Zu den Ankaufskosten der Landwehrpferde leistete der Kreis einen durch die Gemeinden

vorgeschossenen Beitrag von 12121 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf.
der Rest mit   7150
"
  9
"
7
"

wurde aus dem bei der Rendantur des Staatsschatzes verwalteten Landwehrmobilmachungsfond[1] bestritten. Der Erlös der Pferde wurde in eben demselben Verhältnisse unter den Kreis und den genannten Fonds vertheilt; es erhielt also

jener 11214 Thlr. 18 Sgr. 3 Pfg.
dieser   6614
"
29
"
8
"

Dem Kreise erwuchs hiernach aus der Pferdegestellung eine Ausgabe von nur 907 Thlr. 11 Sgr. 4 Pf., welche auf die Gemeinden nach dem Maaßstabe der direkten Steuern umgelegt wurde.


  1. An dem Landwehrmobilmachungsfonds sind diejenigen Gemeinden der Rheinprovinz beteiligt, welche nördlich von der Mosel auf der linken Rheinseite liegen. Im Jahre 1815 wurde nämlich aus den Beiträgen der bezeichneten Gemeinden ein sogenannter Kriegsdarlehnsfonds gebildet, und vornehmlich zum Ankauf von Landwehrpferden verwendet. Nach Eintritt des Friedens wurden diese Pferde in die Linienkavallerie eingestellt, dafür aber den betheiligten Landestheilen eine Vergütung gewährt, welche durch die Allerhöchste Cabinetsordre vom 30. Mai 1820 dem Schatzministerium mit der Bestimmung überwiesen wurde, daß dieser Fonds bei eintretenden Mobilmachungen an die betreuenden Kreise vertheilt werden solle. Der linksrheinische Theil des Regierungsbezirks Düsseldorf ist nach Verhältniß seines zum Kriegsdarlehnsfonds geleisteten Beitrages, welcher 984742 francs 66 centimes betrug, mit 261/2% an dem Landwehrmobilmachungsfonds betheiligt. Die einzelnen Bürgermeistereien des Kreises Moers haben folgenden Summen zum Kriegsdarlehnsfonds beizutragen:
    francs  cts.  francs cts.
    Moers Stadt und Land
    9569 94
    Marienbaum
    2930 23
    Orsoy Stadt und Land
    6067
    Neukirchen
    5428 72
    Rheinberg Stadt u. Land
    5831 49
    Repelen
    6340 55
    Xanten
    5065 23
    Ossenberg
    3983 73
    Alpen
    3393 99
    Rheurdt
    5399 97
    Baerl
    3782 1
    Schaephyusen
    3253 50
    Budberg
    4474 32
    Sonsbeck
    3326 76
    Büderich
    4426 30
    Labbeck
    5180 57
    Capellen
    4367 16
    Vluyn
    4532 55
    Camp
    2383 73
    Veen
    6684 97
    Hörstgen
    1617 59
    Vierquartiren
    4714 77
    Homberg
    3141 51
    Wardt
    7643 17
    Emmerich
    6197 46
    Friemersheim
    6941 28 Summa 126678  50

    Hiernach läßt sich der ratirliche Antheil der einzelnen Bürgermeistereien sowohl, als des Kreises im Ganzen an dem Landwehrmobilmachungsfonds leicht berechnen.