zur Kriegsbe- reitschaft |
zur Mobil- machung |
Im Ganzen | |
Reitpferde für Offiziere |
— | 24 | 24 |
Reitdienstpferde |
58 | 81 | 139 |
Packpferde |
— | 4 | 4 |
Stangenpferde |
18 | 59 | 77 |
Vorderpferde |
99 | 10 | 109 |
Summa |
175 | 178 | 353 |
---|
Hiervon wurden für die Linie auf Kosten des Staates 236, für die Landwehr auf Kosten des Kreises 117 Pferde gestellt. Die Linienpferde kosteten 40313, die Landwehrpferde 19272 Thlr. 9 Sgr. 2 Pfg., jene also im Durchschnitt 170 Thlr. 24 Sgr., diese 164 Thlr. 21 Sgr.
Beim Verkaufe der Landwehrpferde nach dem Eintritt der Demobilmachung wurden erlöst | 18365 | Thlr. | 21 | Sgr. | — | Pf. |
hiervon gingen an Verkaufs-, Insertions- und Verpflegungskosten ab | 536 | " |
8 | " |
1 | "
|
Es blieb also reiner Erlös | 17829 | " |
12 | " |
11 | "
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oder für jedes Pferd 152 Thlr. 12 Sgr. An jedem Pferde wurden demnach 8 Thlr. 12 Sgr. eingebüßt. Zu den Ankaufskosten der Landwehrpferde leistete der Kreis einen durch die Gemeinden
vorgeschossenen Beitrag von | 12121 | Thlr. | 29 | Sgr. | 7 | Pf. |
der Rest mit | 7150 | " |
9 | " |
7 | "
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wurde aus dem bei der Rendantur des Staatsschatzes verwalteten Landwehrmobilmachungsfond[1] bestritten. Der Erlös der Pferde wurde in eben demselben Verhältnisse unter den Kreis und den genannten Fonds vertheilt; es erhielt also
jener | 11214 | Thlr. | 18 | Sgr. | 3 | Pfg. |
dieser | 6614 | " |
29 | " |
8 | "
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Dem Kreise erwuchs hiernach aus der Pferdegestellung eine Ausgabe von nur 907 Thlr. 11 Sgr. 4 Pf., welche auf die Gemeinden nach dem Maaßstabe der direkten Steuern umgelegt wurde.
- ↑ An dem Landwehrmobilmachungsfonds sind diejenigen Gemeinden der Rheinprovinz beteiligt, welche nördlich von der Mosel auf der linken Rheinseite liegen. Im Jahre 1815 wurde nämlich aus den Beiträgen der bezeichneten Gemeinden ein sogenannter Kriegsdarlehnsfonds gebildet, und vornehmlich zum Ankauf von Landwehrpferden verwendet. Nach Eintritt des Friedens wurden diese Pferde in die Linienkavallerie eingestellt, dafür aber den betheiligten Landestheilen eine Vergütung gewährt, welche durch die Allerhöchste Cabinetsordre vom 30. Mai 1820 dem Schatzministerium mit der Bestimmung überwiesen wurde, daß dieser Fonds bei eintretenden Mobilmachungen an die betreuenden Kreise vertheilt werden solle. Der linksrheinische Theil des Regierungsbezirks Düsseldorf ist nach Verhältniß seines zum Kriegsdarlehnsfonds geleisteten Beitrages, welcher 984742 francs 66 centimes betrug, mit 261/2% an dem Landwehrmobilmachungsfonds betheiligt. Die einzelnen Bürgermeistereien des Kreises Moers haben folgenden Summen zum Kriegsdarlehnsfonds beizutragen:
francs cts. francs cts. Moers Stadt und Land9569 94 Marienbaum2930 23 Orsoy Stadt und Land6067 — Neukirchen5428 72 Rheinberg Stadt u. Land5831 49 Repelen6340 55 Xanten5065 23 Ossenberg3983 73 Alpen3393 99 Rheurdt5399 97 Baerl3782 1 Schaephyusen3253 50 Budberg4474 32 Sonsbeck3326 76 Büderich4426 30 Labbeck5180 57 Capellen4367 16 Vluyn4532 55 Camp2383 73 Veen6684 97 Hörstgen1617 59 Vierquartiren4714 77 Homberg3141 51 Wardt7643 17 Emmerich6197 46 Friemersheim6941 28 Summa 126678 50 Hiernach läßt sich der ratirliche Antheil der einzelnen Bürgermeistereien sowohl, als des Kreises im Ganzen an dem Landwehrmobilmachungsfonds leicht berechnen.
Adolf Ernst von Ernsthausen: Statistische Darstellung des Kreises Moers. , Moers 1863, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistische_Darstellung_des_Kreises_Moers.pdf/148&oldid=- (Version vom 1.8.2018)