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Im Anschluß hieran sei noch mitgetheilt, daß während der Kriegsbereitschaft und Mobilmachung des Jahres 1859 an Familien einberufener Reservisten und Landwehrmänner auf Grund des Gesetzes vom 27. Februar 1850 Unterstützungen im Betrage von 1436 Thlr. 24 Sgr. 1 Pf. gezahlt wurden. Diese Summe wurde auf die Gemeinden nach dem angegebenen Maaßstabe umgelegt. Die nach §. 7 des genannten Gesetzes gewählte kreisständische Commission hatte beschlossen, daß in der Regel eine unterstützungsbedürftige Ehefrau ohne Kinder 1 Thlr. 10 Sgr., eine solche mit Kindern 2 Thlr. 15 Sgr., und außerdem für jedes Kind 15 Sgr., endlich ein arbeitsunfähiger Vater oder eine arbeitsunfähige Mutter 1 Thlr. 10 Sgr. erhalten solle. Nach diesen Sätzen wurden die Unterstützungen bemessen.

In dem Gebiete der freiwilligen Aufwendungen für militairische Zwecke haben wir zunächst die von dem Pfarrer Esch zu Budberg gegründete Rheinische Stiftung für Preußens Krieger zu erwähnen. Dieselbe hat sich die Aufgabe gesetzt, die im badischen Feldzuge Verwundeten und die Angehörigen der daselbst gefallenen Krieger im Falle der Bedürftigkeit zu unterstützen. Die Stiftung vertheilte in den drei letzten Jahren folgende Unterstützungen.

Jahr Zahl der
Unterstützten
Dieselben erhielten als
ordentliche
Unterstützung
außerordentliche
Unterstützung
Summa
Thlr. Thlr. Thlr.
1859   33 297   810
" 134   513
1860   37 312   312
1861   34 292   786
" 141   494
Summa 901 1007 1908

Die außerordentlichen Unterstützungen wurden am Tauffeste Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm Victor Albert und aus Anlaß der Thronbesteigung Sr. Majestät des Königs vertheilt. Die Einnahmen der Stiftung waren folgende

Jahr Jahresbeiträge Liebesgaben Zinsen
1859 108 Thlr. 466 Thlr. 181 Thlr.
1860 176 " 124 " 214 "
1861 108 " 710 " 178 "

Dazu kam noch in den Jahren 1861 und 1862 der Ertrag einer von dem Herrn Oberpräsidenten bewilligten Collekte mit 3021 Thlr. Das Vermögen der Stiftung betrug

Ende 1859   4706 Thlr.
Ende 1862   7917 "

Dasselbe ist in Staatspapieren und Hypotheken angelegt.

Die allgemeine Landesstiftung „Nationaldank“ hat im hiesigen Kreise zwei Kreiskommissariate. Das eine umfaßt den ganzen Kreis mit Ausnahme der Bürgermeistereien Xanten, Wardt und Marienbaum, das andere die drei letzteren Bürgermeistereien. Das erstere hat

im Jahre eingenommen an
Beiträgen, Zinsen, etc.
ausgegeben an
Unterstützungen
Veteranen
unterstützt
Unterstützungsberechtigte
Veteranen
waren vorhanden
Thlr. Thlr.
1859 210 127 38 86
1860 172 116 31 75
1861 149 123 63 80