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Das zweite, die Bürgermeistereien Xanten, Wardt und Marienbaum umfassende Kreiskommissariat hat

im Jahre eingenommen an
Beiträgen
ausgegeben an
Unterstützungen
Veteranen
unterstützt
Thlr. Thlr.
1859 82 90 17
1860 74 77 17
1861 69 75 17

Die Unterstützungen erfolgten hier in der sehr zweckmäßigen Weise, daß unter den Veteranen Kohlen, Kartoffeln und Erbsen ausgetheilt wurden.

In Emmerich besteht ein Kriegerverein mit 119 Mitgliedern. Der Zweck desselben ist, den Patriotismus zu beleben, patriotische Feste in militairischer Weise zu feiern, die alten Veteranen des Vereins durch eine hierzu errichtete Specialstiftung zu unterstützen, und den Familien ärmerer Mitglieder bei Einberufungen oder beim Absterben der letzteren durch freiwillige Sammlungen eine Spende zu reichen. Das Vermögen der erwähnten Stiftung – sie wurde aus Anlaß der silbernen Hochzeit Ihrer Majestäten des Königs und der Königin gegründet – betrug Ende 1862 circa 220 Thlr.

Ein Veteranenverein in Moers hat 63 Mitglieder und verfolgt ähnliche Zwecke.

Im Jahre 1849 wurde für die Stadt Moers ein Verein zur Unterstützung der Familien einberufener Landwehrleute gebildet. Nachdem durch die den Kreisen gesetzlich auferlegte Unterstützungspflicht das Bedürfniß eines solchen Vereins weggefallen war, wurde das Vereinsvermögen im Betrage von 117 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf. der städtischen Verwaltung übergeben, um dasselbe eintretenden Falles im Sinne der Geber zu verwenden.


XXIII. Staats- und Provinzial-Abgaben.

Der Kreis ist für die Erhebung der direkten Steuern in fünf Hebebezirke eingetheilt, nämlich:

1. Moers mit den Bürgermeistereien Moers Stadt und Land, Friemersheim, Capellen und Neukirchen;
2. Orsoy mit den Bürgermeistereien Orsoy Stadt und Land, Budberg, Homberg, Emmerich, Baerl und Repelen;
3. Rheinberg mit den Bürgermeistereien Rheinberg Stadt und Land, Ossenberg, Büderich, Alpen, Camp, Hörstgen und Vierquartieren;
4. Vluynbusch mit den Bürgermeistereien Rheurdt, Vluyn und Schaephuysen;
5. Xanten mit den Bürgermeistereien Xanten, Wardt, Marienbaum, Sonsbeck, Labbeck und Veen. Mit der Steuerkasse zu Xanten ist zugleich die Forstkasse verbunden. Bei den genannten Kassen sind fünf Steuereinnehmer und fünf Executoren beschäftigt.

Bezüglich der Verwaltung der indirecten Steuern steht der Kreis theils unter dem Hauptsteueramt zu Uerdingen, theils unter demjenigen zu Wesel. Zu dem Bezirke des ersteren gehören im hiesigen Kreise die Bürgermeisterei Friemersheim und das Untersteueramt Moers mit den Bürgermeistereien Moers Stadt und Land, Capellen, Neukirchen, Vluyn, Schaephuysen, Rheurdt, Emmerich, Homberg, Repelen außer Strommoers und Graft, und Baerl mit Ausnahme der Ortschaften Baerl und Binsheim; zu dem Bezirke des letzteren das Untersteueramt Rheinberg mit den Bürgermeistereien Rheinberg Stadt und Land, Budberg, Orsoy Stadt und Land, Ossenberg, Alpen, Vierquartieren, und von Repelen und Baerl die obengenannten Ortschaften; ferner das Untersteueramt Xanten mit den Bürgermeistereien Xanten, Wardt, Marienbaum, Sonsbeck, Labbeck, Veen und Büderich; endlich vom Bezirke des Untersteueramts Issum im Kreise Geldern die Bürgermeistereien Hörstgen und Camp. Bei der indirekten Steuerverwaltung fungiren im hiesigen Kreise drei Einnehmer und drei Steueraufseher.