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Die folgende Übersicht enthält die Zahl der Gewerbesteuerzahler in den einzelnen Klassen und Gewerbesteuerabtheilungen nach der Veranlagung von 1861.

Klasse III. Gewerbe-
steuer-Abthlg.
IV. Gewerbe-
steuer-Abthlg.
Gesammt-
Zahl der
Steuer-
einzahler
Steuer-
betrag
Thlr.
Zahl der
Steuer-
einzahler
Steuer-
betrag
Thlr.
Zahl der
Steuer-
einzahler
Steuer-
betrag
Thlr.
A. Handel mit kaufmännischen Rechten
57 6840/0 87 1102 144 17860/0
B. Handel ohne kaufmännische Rechte
171 6840/0 549 1097 720 17810/0
C. Gast-, Speise- und Schenkwirthschaften
41 2460/0 304 1216 345 14620/0
D. Bäcker
42 2520/0 112 452 154 7040/0
E. Fleischer
19 1520/0 38 232 57 3840/0
F. Brauer
5 220/0 25 138 30 1600/0
H. Handwerker
49 1980/0 85 328 134 5260/0
I. Müller
7 760/0 69 624 76 7000/0
K. Schiffer, Frachtleute und Pferdeverleiher
3 102/3 41 667 44 6772/3
L. Hausirer
53 3940/0 255 1990 308 23840/0
Summa
447 27182/3 1565 7846 2012 105642/3

Die vorstehenden Zahlen beziehen sich, wie bemerkt, auf die Veranlagung pro 1861. Die veranlagten Beträge ändern sich im Laufe des Jahres z. B. dadurch, daß Gewerbe niedergelegt oder begonnen, daß steuerfreie Handwerker wegen Annahme von Gesellen steuerpflichtig werden oder umgekehrt, ferner daß Gewerbe bloß zeitweise betrieben werden, was namentlich bei den Fleischern oft vorkommt, und endlich daß bestellte Hausirscheine nicht abgeholt oder neue bestellt werden. Diese Änderungen sind aber im Ganzen nicht erheblich; sie bewirkten im Jahre 1861 einen Zugang von 184 Thlr. 14 Sgr. 3 Pf. Von allen Gewerbesteuerklassen bringt die Hausirsteuer am meisten auf. Gewerbescheine für den Gewerbebetrieb im Umherziehen werden ertheilt zum Lumpensammeln, zum Handel mit Sämereien, Obst, Käse, Butter, Getreide, Hefe, Regenschirmen, Töpferwaaren, Kramwaaren, wollenem Garn und gestrickten wollenen Waaren, zum Aufsuchen von Bestellungen auf verschiedenerlei Waaren, zum Musiciren und zur Ausübung des Kammerjäger-Gewerbes.


C. Klassensteuer.

Wie die nachfolgende Übersicht darthut, hat die Klassensteuer (nicht nach der Veranlagung, sondern unter Berücksichtigung der durch Ab- und Zugänge festgestellten Summen) gegen 1858 um 400 Thaler 22 Sgr. 6 Pf. abgenommen, und zwar fällt die größere Hälfte dieser Summe auf die Städte. (Siehe Übersicht auf Seite 140.)


Die Klassensteuer betrug in den Jahren

1859       37214 Thlr. 21 Sgr. 3 Pfg.
1860       36424 Thlr.   5 Sgr. — Pfg.
1861       36855 Thlr.   8 Sgr. 9 Pfg.

Die folgende Tabelle ergibt für die drei letzten Jahre die Zahl der Steuerzahler in den einzelnen Stufen und das Steueraufkommen pro 1861 in jeder Stufe nach der Zahl der Steuerzahler berechnet. Das letztere weicht von dem wirklichen Aufkommen wegen der vorgekommenen Ab- und Zugänge um ein Geringes ab.