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An indirekten Steuern kamen in den Jahren 1859–61 bei den Untersteuerämtern zu Moers, Rheinberg und Xanten folgende Beträge auf:

Untersteuer-
Amt
zu
Jahr Eingangs-
Abgaben
Branntwein-
steuer
Braumalz-
steuer
Tabaks-
steuer
Stempel-
steuer
Überhaupt
Moers 1859 33 13 6 9280 15 3134 7 6 5606 20 3 18055 6 9
1860 31 8 5037 25 6 3647 26 3 6 5636 6 9 14353 12 6
1861 26 27 4318 4 3638 25 6168 25 9 14152 21 9
Rheinberg 1859 4 23 6 2762 12 6 539 37 2561 18 5904 24
1860 4 4 6 1246 22 6 525 21 18 2451 22 4249 7
1861 3 15 1640 2 6 520 44 3143 20 5351 7 6
Xanten 1859 46 15 2179 7 1301 20 548 6 4812 16 6 8888 4 6
1860 33 28 6 2829 13 1303 480 18 5333 14 9980 13 6
1861 30 1 6 2620 6 6 1062 25 356 4538 11 6 8607 14 6
Sämmtliche 1859 84 27 14222 4 6 4974 27 585 12 12980 24 9 32848 5 3
1860 69 11 9114 1 5475 26 3 502 12 13421 12 9 28583 3
1861 60 13 6 8578 13 5221 20 400 13850 27 3 28111 13 9

Außerdem wurden bei dem Untersteueramt zu Rheinberg für verkauftes Salz eingenommen:

1859       17097 Thlr.
1860       18116
"
1861       17650
"

Hiervon ist indeß nur der Reingewinn, der sich Mangels der erforderlichen Unterlagen nicht aussondern läßt, als Steuer zu betrachten. Ein großer Theil des Kreises bezieht übrigens das Salz aus außerhalb desselben gelegenen Faktoreien.

Das Aufkommen an indirekten Steuern in den zum Untersteueramt Issum im Kreise Geldern gehörigen Bürgermeistereien Hörstgen und Camp, und in der zu Uerdingen gehörenden Bürgermeisterei Friemersheim kann nicht besonders angegeben werden.

Zu Provinzialzwecken wurden erhoben

1. zu den Justizkosten in den Jahren 1859 und 1860 sechs Pfennige, im Jahre 1861 vier Pfennige von jedem Thaler der Grund-, Klassen- und Einkommensteuer, und ein Silbergroschen (in jedem der drei Jahre) von der Gewerbesteuer excl. Hausirgewerbesteuer (im Ganzen im Jahre 1861 c. 1385 Thlr.)
2. zu dem linksrheinischen Bezirksstraßenfonds in jedem der drei letzten Jahre 11/2 Silbergroschen von jedem Thaler der genannten Steuern, jedoch einschließlich der Hausirsteuer (im Ganzen jährlich circa 5539 Thlr.)

Diese Zuschläge werden zugleich mit den direkten Steuern erhoben. Die in der folgenden Übersicht enthaltenen Provinzialabgaben dagegen werden auf die Kreise und von diesen auf die Gemeinden repartirt.