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Hiernach umfaßt die landwirthschaftliche Bevölkerung 31595 Seelen, wozu aber noch die Familienangehörigen der landwirthschaftlichen Tagelöhner kommen, welche nicht mit aufgeführt sind.


2. In Fabriken und den vorherrschend für den Großhandel arbeitenden Gewerbsanstalten einschließlich der Mühlen sind beschäftigt:

        272 Geschäftsinhaber und Mitglieder des Direktions- und Aufsichtspersonals
(die Zahl der Geschäftsinhaber läßt sich nicht aussondern),
  407 meist für eigene Rechnung arbeitende Webermeister,
1025 männliche Arbeiter und Weber
  161 Arbeiterinnen.

Da viele der hier einschlägigen Gewerbe, wie z. B. Bierbrauereien, Brennereien, Stärkefabriken und Krautsiedereien mit der Landwirthschaft in Verbindung gesetzt sind, so ist ein Theil der Geschäftsinhaber und Arbeiter auch unter den in der ersten Rubrik aufgeführten Zahlen enthalten. Dagegen sind diejenigen industriellen Arbeiter, welche hier wohnen und in außerhalb des Kreises liegenden Anstalten arbeiten, hier nicht berücksichtigt.


3. Handeltreibende aller Art, Gast- und Schenkwirthe, und Fuhrleute

giebt es 1105 mit 233 Gehülfen.


4. Handwerker und vorherrschend für den örtlichen Bedarf beschäftigte Gewerbtreibende giebt es:

      Meister und für eigene Rechnung arbeitende 1068
Gesellen   363
Lehrlinge   215.

Unter den Handwerkern, wie auch unter den Handeltreibenden befinden sich viele, welche die Landwirthschaft als Nebengewerbe betreiben und deshalb schon oben mit aufgeführt sind.


5. Eine Rubrik der statistischen Tabelle soll die Handarbeiter mit Ausschluß der bei der Landwirthschaft beschäftigten enthalten, und sollen hier diejenigen Arbeiter, welche schon in den vorstehenden drei Rubriken ihre Stelle gefunden haben, nicht aufgenommen werden. Diese Vorschriften sind bei Anfertigung der statistischen Tabellen in den einzelnen Gemeinden so verschieden aufgefaßt worden, daß wir vorziehen, lieber keine, als unrichtige Zahlen mitzutheilen.


6. Dienstboten mit Ausschluß der landwirthschaftlichen giebt es:

zur persönlichen Bequemlichkeit der Herrschaften
männliche 86 und weibliche 220,
in Gewerben außer der Landwirthschaft
männliche 215 und weibliche 243.


7. Für die Gesundheitspflege und Todtenbestattung sind vorhanden

55 Männer und 40 Weiber.

8. Im Dienste der Kirche, Schule und Wissenschaft arbeiten

185 Männer und 37 Weiber.


9. Staats- und Gemeindebeamte giebt es

      bei der allgemeinen Landesverwaltung 20
bei der Justizverwaltung 10
bei der Post- und Eisenbahnverwaltung 70
Communalbeamte (lediglich von dem Communalamt lebend) 63.