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Betrachten wir die Art des Zusammenwohnens je nach der Gemeindeangehörigkeit, so treten auch hier die erheblichsten Verschiedenheiten zu Tage. Wie schon oben erwähnt, greifen die Stadtgemeinden Orsoy, Rheinberg und Xanten beträchtlich auf das benachbarte Land hinüber. Von der Bevölkerung dieser Stadtgemeinden lebt etwas mehr als der fünfte Theil in durchaus ländlichen Verhältnissen. Ebenso lebt etwa ein Viertheil der Bevölkerung der Gemeinde Sonsbeck in zerstreuten Gehöften auf dem Lande, die übrigen drei Viertheile in dem stadtähnlichen Flecken. Mehrere ländliche Gemeinden haben einen dörflichen Centralwohnsitz mit einer vorwiegenden Anzahl theils gänzlich zerstreut liegender, theils zu Gruppen vereinigter Gehöfte, z. B. Capellen, Neukirchen, Vluyn, Repelen, Hörstgen, Camp, Veen, Birten; andere entbehren gänzlich eines Centralwohnsitzes, z. B. Hülsdonk, Vinn, Rossenray, Lintfort, Saalhof, Camperbruch, Labbeck; andere bestehen aus mehreren selbständigen Dörfern und Weilern, z. B. Friemersheim, Emmerich, Büderich, Marienbaum, noch andere aus mehreren Dörfern, Weilern und daneben einer größeren Anzahl einzelner Gehöfte, wie z. B. Wardt. Eine Gemeinde, Schaephuysen, greift mit einem Theil des Dorfes Tönisberg in die benachbarte Gemeinde dieses Namens hinüber.

In der nachstehenden Tabelle haben wir die Aufstellung eines Ortschaftsverzeichnisses versucht. Es waren hier zwei Schwierigkeiten zu überwinden. Zunächst fragte es sich: sollen sämmtliche Wohnplätze, welche einen besonderen Ortsnamen haben, aufgeführt werden? Wollte man dieses strenge durchführen, so würde das Verzeichniß einen übermäßigen Umfang gewonnen, dagegen aber die nöthige Übersichtlichkeit verloren haben, indem die meisten einzeln liegenden Gehöfte einen eigenen Ortsnamen führen. Derartige einzelne Gehöfte sind demnach nur insoweit aufgenommen worden, als sie nicht mit anderen unter einem Collectivnamen zusammengefaßt werden konnten. Eine zweite Schwierigkeit bestand in der topographischen Bezeichnung der Wohnplätze. Die herkömmlichen Namen „Dorf“ und „Weiler,“ welche immer eine mehr oder minder geschlossene Lage voraussetzen, reichten nicht aus. Es ist demnach für Complexe solcher Wohnungen, welche der geschlossenen Lage gänzlich entbehren und also zerstreut liegen, der Name „Gehöfte“ gebraucht worden. Freilich sind die Übergänge hier so fließend, daß die Wahl zwischen beiden Arten von Bezeichnungen oft zweifelhaft ist. Bei denjenigen Dörfern und Weilern, zu welchen eine größere Zahl auswärts liegender Gehöfte gehört, ist die Bezeichnung „Dorf resp. Weiler mit Gehöften“ angewandt worden. Damit die Bedeutung der einzelnen Ortschaften namentlich in Bezug auf den Betrieb der Landwirthschaft einigermaßen erkennbar sei, haben wir außer der Zahl der Einwohner und Haushaltungen die erforderlichen Angaben über die Gebäude und den Viehstand an Pferden und Rindvieh hinzugefügt.

Bei den in der Tabelle aufgeführten Ortsnamen ist in den letzten drei Jahren eine Veränderung nicht vorgekommen.

I. Stadtgemeinden.
Bürgermeisterei Gemeinde Wohnplätze Topographische
Eigenschaft
der
Wohnplätze
Bewohner Gebäude Viehstand
Zahl der
Bewohner
Zahl der
Haus-
haltungen
Öffent-
liche
Gebäude
Privat-
gebäude
Pferde Rindvieh
Moers Stadt Moers Moers Kreis-Stadt 3205 679 17 730 43 81
Orsoy Stadt Orsoy Stadt Orsoy Stadt 1514 309 8 514 36 250
Drieschen Weiler 112 23 24 12 22
Milchplatz Gehöfte 125 27 24 12 30
Grunland Rittergut 6 2 11 1 4
Kettgeshof Gehöfte 23 2 7 9 30
Kuiksgrind      " 9 1 2 3
Plank      " 61 15 11 2 14
Orsoyerberg      " 71 18 16 1 9
Rheinberg Stadt Rheinberg Rheinberg Stadt 2360 551 10 492 56 237
Gelinde Rittergut 9 1 6 3 13
Zweite Bauerschaft Gehöfte 559 95 1 294 45 243
Xanten Xanten Xanten Stadt 2847 692 20 630 80 163
Hochbruch Gehöfte 406 85 2 85 17 70
Niederbruch Gehöfte mit Ritterg. 311 77 74 27 123