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Bürgermeisterei Zahl der Ackerwirthschaften mit folgender Zahl getrennter Theile
Zahl der
ganz ge-
schlossenen
Ackerwirth-
schaften
von 2–5
Theilen
von 6–12
Theilen
von 13–20
Theilen
über 20
Theile
Summa
Alpen
10 19 15 9 4 57
Baerl
1 3 5 18 21 48
Budberg
8 12 12 15 47
Büderich
2 2 8 14 34 60
Camp
4 47 7 58
Capellen
5 21 29 2 57
Emmerich
4 5 39 48
Friemersheim
1 2 14 19 46 82
Hörstgen
4 20 2 26
Homberg
4 7 14 25
Labbeck
1 47 39 87
Marienbaum
4 12 10 8 34
Moers Land
4 66 20 90
Neukirchen
4 46 17 1 68
Ossenberg
8 36 7 51
Repelen
8 29 42 12 7 98
Rheinberg Land
3 8 2 13
Rheurdt
3 34 54 17 3 111
Schaephuysen
1 7 41 8 1 58
Sonsbeck
1 25 20 2 48
Veen
30 76 30 5 9 150
Vierquartieren
11 66 20 1 98
Vluyn
13 34 7 54
Wardt
23 24 13 5 65
Summa
141 632 422 145 193 1533

Hofes gegenüber stark. Damit der Act nicht angefochten werden könne, wird zuweilen in demselben bestimmt, daß der Annehmer die disponible Quote des Vermögens (bei 2 Kindern 1/3 und bei mehr als 2 Kindern 1/4) vorab zum Geschenk erhalte. Wenn auch diese Bestimmung nicht immer hinreicht, den Übertrag im Proceßwege unbedingt aufrecht zu erhalten, so trägt sie doch dazu bei, daß Processe verhütet und Streitigkeiten dieser Art durch Vergleich geschlichtet werden. Da also die meisten Güter bei Erbgängen unverkürzt in ihrem Bestande erhalten bleiben, so fehlt es an derjenigen Gelegenheit zu Käufen und Verkäufen, wie sie sich in anderen Gegenden darbietet, wo die Naturaltheilung üblich ist. Kommen Güter zum Verkauf, sei es, weil ein Übertragsact nicht zu Stande gekommen oder weil der Verkäufer verschuldet ist, oder weil er verziehen will, so werden dieselben zwar gewöhnlich zuerst in Parzellen und demnächst im Ganzen zum Verkaufe ausgesetzt: bei der isolirten Lage der meisten Gehöfte ist aber der Verkauf im Ganzen häufiger, als derjenige in Parzellen. Nach den von den Katasterbeamten bei Aufnahme des Güterwechsels gesammelten Notizen sind in den Jahren 1851–60 verkauft worden 6137 Morgen Ackerland im Einzelnen, welche aber nur zum geringsten Theile von eigentlichen Höfen, sondern mehr von kleineren Besitzungen und Flugländereien herrühren, und 22907 Morgen überhaupt in Gütern. Nach den Berichten der Bürgermeister sind in den Jahren 1859–61 im Ganzen 11 Höfe parzellirt worden, darunter 8 wegen Erbtheilung und 3 durch gewerbmäßige Zerschlagung. In den meisten Fällen ist mit den bisherigen Gebäulichkeiten ein kleinerer Complex von Ackerländereien verbunden geblieben, weshalb eine nennenswerthe Verminderung in der Zahl der Ackerwirthschaften durch Parzellirung nicht