Seite:Statistische Darstellung des Kreises Moers.pdf/79

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Es sind hiernach außer vielen Privateindeichungen in den Vorländern und theilweise auch im Binnenlande im Ganzen eingedeicht 66796 Morgen, oder beinahe ein Drittel der Gesammtfläche des Kreises. – Von den genannten Deichschauen sind die acht ersten gegen Winterwasser geschützt, die beiden letzten sind Sommerpolder. Die Deichschau Moers, welche sich nur auf den Umfang der Stadt beschränkt, ist ein Binnenpolder, wird durch die Umwallung der Stadt geschützt und ist von dem Gebiete der Deichschau Friemersheim umgeben.

An der Spitze jeder Deichschau steht als verwaltende Behörde die Deichdirection, in den clevischen Schauen auch Deichstuhl genannt: dieselbe besteht aus dem Deichgräfen, einem Techniker, den mit der speciellen Aufsicht und Vertheidigung der Deiche betrauten Heimräthen und mehreren Deputirten. Die Feststellung der Etats und Rechnungen, sowie die Beschlußfassung über Bauten, Reparaturen und andere wichtigere Gegenstände erfolgt auf den Erbentagen, auf welchen jeder Beerbte, der ein Grundstück von einer gewissen Größe im Schaugebiete besitzt, stimmberechtigt ist. Nur in der umfangreichen Deichschau Friemersheim ist der Erbentag durch eine gewählte Repräsentation ersetzt worden. Der Erbentag beschließt insbesondere über die Höhe der Umlage (das Erbengeld), welches nach dem Katastralreinertrage – in der Deichschau Friemersheim mit der Maßgabe, daß die Grünländerein nur die Hälfte beitragen – umgelegt wird; nur in der Bürgermeisterei Büderich erfolgt die Umlage nach der Morgenzahl. In der nachstehenden Übersicht ist das Erbengeld von Büderich, um den Vergleich mit anderen Schauen zu ermöglichen, auf die Basis des Reinertrages reducirt worden.

Deichschau Schulden
Ende
1858
 
Thaler
Schulden
Ende
1861
 
Thaler
Darunter
zinsfreie
Staats-
darlehen
Thaler
Erbengeld pro Thlr. Reinertrag
1859
 
Sgr.
1862
 
Sgr.
1862
 
Sgr.
Friemersheim
39656 21280 31/12 21/4 21/4
Moers
300 11/2 3/4 13/4
Orsoy
28500 26000 11000 27/12 41/3 50/0
Ossenberg-Borth-Wallach
29789 22639 6000 45/12 42/3 41/2
Büderich
1800 800 25/12 17/12 35/12
Ginderich
600 500 30/0 30/0 30/0
Xanten-Wardt
14833 9500 7500 50/0 50/0 50/0
Vynnen-Obermörmter
1350 21/2 50/0 20/0
Summa
116728 80719 24500

Die vorstehend nicht aufgeführten Sommerpolder und die kleine Deichschau Homberg haben weder Schulden noch Umlagen. Die übrigen Schauen haben die verflossenen drei Jahre, in welchen nur die Deichschau Orsoy eine nennenswerthe Beschädigung durch Überschwemmung erlitten hat, zur Abtragung von 36009 Thlr. Schulden benutzt, eine Summe, die noch höher sein würde, wenn nicht gleichzeitig bedeutende Verstärkungsbauten an den Deichen stattgefunden hätten.

Die nachstehende Tabelle (siehe Seite 66) giebt eine Übersicht der hauptsächlichsten Einnahmen und Ausgaben der Deichschauen in den letzten drei Jahren.

Wir bemerken hierzu folgendes:

1. Deichschau Friemersheim. Die in der letzten Rubrik enthaltenen Ausgaben sind vornehmlich durch die Anfertigung einer Deichkarte und eines speciellen Deichkatasters hervorgerufen worden. Die Deiche wurden in den Jahren 1845, 46 und 55 ausgebaut. Da sich inzwischen einige Stellen im Deichkörper gesenkt hatten, so ist im Jahre 1862 die vollständige Normalisirung der Deiche bewirkt worden.

2. Deichschau Moers. Zum Schutze des Dammes wurden im Stadtgraben Kribbarbeiten ausgeführt und der Damm selbst ausgebessert.