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Seite:Sulzbacher Wochenblatt 07.01.1852.pdf/4

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Hebammen und Leichenbeschauer auf ihre Verpflichtung zur ungesäumten Anzeige
bei der Ortspolizeibehörde aufmerksam zu machen.
      Endlich ist auch, in soferne sich wegen des Begräbnisses derartiger Religions-
genossen Anstände ergeben sollten, sogleich behufs geeigneter Verfügung hierher
Anzeige zu erstatten.
      Sulzbach, den 22. December 1851

Königliches Landgericht.

Chevigny, Landrichter.



Versteigerung.

     
Auf Andringen eines Gläubigers werden im Wege öffentlicher Versteigerung am

Samstag, den 10. Januar 1852, Vormittags 10 bis 12 Uhr,

in loco Königstein ein Paar Ochsen im Werth zu 110 fl., ein Paar Kühe werth
60 fl., durch eine Gerichts-Commission an den Meistbietenden gegen Baarzahlung
verkauft, wozu zahlungsfähige Kaufsliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden,
daß der Zuschlag dann erfolgen werde, wenn das Meistgebot minnestens drei Vier-
theile des schätzungswerths erreicht hat.
      Sulzbach, den 26. December 1851

Königliches Landgericht.

Chevigny, Landrichter.

Das Auswandern des Andres Herbst nach Nordamerika betr.

      Der Hirt Andreas Herbst von Niederärndt ist Willens mit seiner Familie
nach den nordamerikanischen Freistaaten auszuwandern.
     Allenfallsige Ansprüche an die Herbst'sche Familie sind innerhalb 14 Tagen
hierorts anzumelden, da nach Umfluß des Termins der Reisepaß ausgefertigt werden
würde, und sonach spätere Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden könnten.
      Sulzbach, den 3. Januar 1852.

Königliches Landgericht.

Chevigny, Landrichter

Kapital-Verleihungen

     400 fl. zu 4 Proc. sind auf sichere Hypothek auszuleihen — Wo? sagt
die Expedition dieses Blattes.



     Im Pfarrhofe zu Illschwang protestatischer Seits können täglich 125 fl. auf
erste Hypothek ausgeliehen werden.

Konrad Uebler, Stiftungspfleger.