| unbekannt: Wochenblatt der Stadt Sulzbach im Regierungs-Bezirke von Oberpfalz und Regensburg des Königreichs Bayern 07.01.1852 | |
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Hebammen und Leichenbeschauer auf ihre Verpflichtung zur ungesäumten Anzeige
bei der Ortspolizeibehörde aufmerksam zu machen.
Endlich ist auch, in soferne sich wegen des Begräbnisses derartiger Religions-
genossen Anstände ergeben sollten, sogleich behufs geeigneter Verfügung hierher
Anzeige zu erstatten.
Sulzbach, den 22. December 1851
in loco Königstein ein Paar Ochsen im Werth zu 110 fl., ein Paar Kühe werth
60 fl., durch eine Gerichts-Commission an den Meistbietenden gegen Baarzahlung
verkauft, wozu zahlungsfähige Kaufsliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden,
daß der Zuschlag dann erfolgen werde, wenn das Meistgebot minnestens drei Vier-
theile des schätzungswerths erreicht hat.
Sulzbach, den 26. December 1851
Der Hirt Andreas Herbst von Niederärndt ist Willens mit seiner Familie
nach den nordamerikanischen Freistaaten auszuwandern.
Allenfallsige Ansprüche an die Herbst'sche Familie sind innerhalb 14 Tagen
hierorts anzumelden, da nach Umfluß des Termins der Reisepaß ausgefertigt werden
würde, und sonach spätere Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden könnten.
Sulzbach, den 3. Januar 1852.
400 fl. zu 4 Proc. sind auf sichere Hypothek auszuleihen — Wo? sagt
die Expedition dieses Blattes.
Im Pfarrhofe zu Illschwang protestatischer Seits können täglich 125 fl. auf
erste Hypothek ausgeliehen werden.
unbekannt: Wochenblatt der Stadt Sulzbach im Regierungs-Bezirke von Oberpfalz und Regensburg des Königreichs Bayern 07.01.1852. J. E. Seidel, Sulzbach-Rosenberg 1852, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sulzbacher_Wochenblatt_07.01.1852.pdf/4&oldid=- (Version vom 28.10.2025)