Seite:Superioris Saxoniae (Merian) 136.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

vnd ihre Nachkommen derselben alles ihres Inhalts fort mehr gehalten zu werden / haben / geniessen vnd gebrauchen sollen / als viel ihnen durch Recht / Billigkeit vnd löblich Herkommen gebühret / darbey wir sie / als vnsere Vnterthanen schützen vnd vertheydigen wollen / etc. Coburg in der Ehrenburg / am Tag Conversionis Pauli, den 25. Januar. Anno 1598.

Johann Ernst / Hertzog zu Sachsen / etc. vberkompt diese Lande nach seines Brudern Todt / vnnd lest ihme allhier auff der Saigerhütten / durch seine abgeordnete Herrn Georgen / Graffen zu Kirchberg / etc. nebens andern F. Rähten / huldigen / den 11. Septemb. 1633.

Albrecht / Hertzog zu Sachsen / etc. gibt confirmation die conversionis Pauli Anno 1643. privilegirt auch diese Statt gn. noch mit einem newen Jahrmarckt / so der siebende / auff diesen Tag Jährlich zuhalten.

Ernst / Hertzog zu Sachsen / etc. vberkompt nach dero Herrn Brudern Todt diese Statt vnd Ampt / nebens Veilsdorf / Heldburg vnd Saltzungen / disseits Thüringer Waldes gegen Francken / zu ihrer portion, läst ihr allhier Huldigen den 16. Jun. Anno 1645. dero GOTT der Herr langes Leben vnnd glückliche / friedfertige Regierung verleyhen wollen.

An diesem Ort hat es auch ein Fürstliches Ampt / dessen bediente hiebevor Ampts Voigte / hernach Ampts Castner genennet worden / welche auff die darzugehörige / herumbliegende Dorffschafften / vnd dann nebens dem Rath zur Statt Inspection von Fürstl. Landes Obrigkeit bestellet worden / vnter denen es auch etliche vornehme / gelehrte / wohlerfahrne vnd bereiste Männer gehabt / als D. Joh. Bechstedt / so hernach naher Coburg zu einem Fürstl. Rath vnd Adsessorn deß Schopffenstuhls beruffen worden / die vff einander folgende Latermänner / Amptmann Felix Reuschardten / Obrister Wachtmeister vnd andere / etc.

Im Rath hat es ingleichen / je zu Zeiten feine / verständige vnd zum theyl gelehrte / gradirte Personen gehabt / die der Gemeinde wol vorgestandten / sonderlich aber vorauß ihre Kirche vnnd Schule ihnen mit Christlicher Sorgsambkeit lassen angelegen seyn / vnnd bey sich wol erwogen / florentibus Ecclesiâ et Scholâ, floret ipsa Respublica, wo Kirchen vnnd Schulen blühen / da stehet es auch wohl vmb das gemeine Wesen. Wie denn dieser alten / Gottseeligen / auffrichtigen Vorfahren auß dem Rath sonderbahre Affection vnd Liebe zu Erhaltung Gottes Worts / deren Diener vnd Christlicher Erziehung ihrer Statt Jugend / vnder andern darauß erscheinet / daß sie nicht allein feine ansehenliche wohlerbawte Pfarr- vnd Schulhäuser nahend der Kirchen mit grossem Vnkosten aufferbawet / sondern auch einen gemeinen Allmosen Casten / zu Erhaltung der Schul-Diener / armen Leuthe im Hospital / vnnd Sieghauß / armen Schühler / durchreissenden Armen / Kirch vnd Schul Gebäwden / vnd dergleichen / ziemblichen auffgerichtet vnd gestifftet / welcher auch in guten Zeiten etlich 100. fl. Jährliche Zinsen vnd Einkunfften getragen / daß sie also als verständige Leuthe wolbedacht / was der Poet schreibet:

Non minor est virtus, quam quaerere, parta tueri,

Nicht gnug ist es etwas zu wegen bringen / stifften vnnd anordnen / sondern auch vornemblich zusehen vnnd sich bemühen / wie das mit grossen Kosten erlangte / auch mög erhalten werden / vnd im esse bleiben. Vnsere Voreltern haben vns vorgearbeitet / so sind wir Nachkommen / schuldig denselben nach zuarbeiten / damit auch wir vnsern Nachkommen Fußstapffen solcher Trew vnnd Fleisses lassen mögen / daß sie ingleichen vns nachthun.

Was sonst ins gemein dieser Statt Gelegenheit / Lag / Bequemblichkeit / Zierde / vnd Nutzbarkeit belanget / ob sie zwar vor diesem / ehe sie in die Aschen / vnd diß jetzige Grundverderben gerahten / zierlich vnnd ansehnlich an Gebäwden / vnnd andern stücken gewessen / vnd also diese jetzige / gegen der vorigen fast nicht mehr kendlich ist / besonders da sie nicht allein von Innwohnern abkommen / daß da vor diesem 4.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_136.jpg&oldid=- (Version vom 15.9.2022)