Seite:Superioris Saxoniae (Merian) 223.jpg

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hernach / hat sich ein Knabe von 15. Jahren gehenckt. Anno 1609. den 14. Hornung / ward ein alter Bettler von 85. Jahren / Ehebruchs halben / enthauptet. Den 4. Tag deß Christmonats / in diesem Jar / hat die allhiesige löbliche Hohe-Schul / als die gleich an dem Tage vor 200. Jahren auffgerichtet worden / ein Jubeljahr gehalten.

Anno 1610. erstach ein Kammacher Gesell seinen Meister / darumb / daß er jhm seine Tochter nicht zur Ehe geben wollen. Anno 1612. den 24. Jenner / hat sich ein Studiosus Iuris in der Pauliner Kirche / der Ehe halben / offentlich von einer loß geschworen. Anno 1613. den 10. Hewmonats / ist ein Kind in der Nicolstrassen / zum gülden Horn / in der Badstuben / weil es auß Vnachtsamkeit deß Gesinds allein gelassen worden / ertruncken. Hergegen Anno 1617. den 29. Hewmonats / ist ein Kind auff dem Schuhhause / von 6. Jahren zum Fenster herunter auff die Gassen gefallen / aber ohne Schaden wider auffgehoben worden. In diesem Jahr ist auch das Evangelisch Jubelfest allhie gehalten worden / den 31. Weinm. 1. vnd 2. Winter-Monats; so folgende 6. Tag die Hohe Schul continuirt / vnnd sich also dieses Fest den 8. Novembris geendet hat. Anno 1618. den 9. Maij / felt ein Kutscher mit der Kutschen / vnnd zwey Pferdten / in den Stattgraben / zwischen dem Grimmischen Thor / vnd der Hällischen Pastey / hat aber weder er / noch die Pferde / Schaden genommen. Hernach aber den 6. Weinmonats / als in der Grimmischen Gassen / ein Haußknecht / mit zweyen Pferden / auß einem Hofe reiten wollen / ist daselbst ein Brunn / so verdeckt / vnnd vberplastert gewesen / vnversehens eingangen / also / daß der Knecht mit den Pferden hinein gefallen / davon der eine todt blieben / der Knecht aber sehr beschädiget / neben dem andern Pferde / wider lebendig herauß gezogen worden. In diesem Jahr ist allhie auch ein Allmosen von Hauß zu Hauß eingesamblet worden / zu Auffbawung einer Lutherischen Kirchen / im Gülcherlande. Vnd haben die Gelt-Sambler zusammen bracht 1100. Gulden. Anno 1619. ward von E. E. Rath den Nachtwächtern allhie anbefohlen / gegen Morgen / nach geschehener Ankündigung der Stunde / die Wort zu singen: Der Tag vertreibt die finstere Nacht / jhr lieben Christen seyd munter vnnd wacht / vnd lobet GOtt den Herren. Anno 1621. den 20. Maij / am H. Pfingsttage / hat es Schwefel geregnet / so an vielen Orten eygentlich gesehen worden. Anno 1622. den 3. Hornung / ist ein Kind von 5. Jahren von dem Liecht / so dessen Hämbdlein / auß Vnvorsichtigkeit der Magd / erreichet / vnnd angezündet / dermassen verbrand worden / daß es darüber deß Todts seyn müssen. Den 28. Augusti / ist in der Sacristey zu S. Niclas / ein Vnehelicher getauffet worden / seines Alters im 15. Jar. Den 2. Herbstmonats / frühe vor 7. Vhren setzen zwey Wilde Schweine bey dem Viehoffe durchs Wasser / vnd lauffen der Statt zu. Das eine wil durch die Schlippe am Thombthor setzen / wird daselbst gefangen / vnd dem Burgermeister also lebendig vberantwortet: das andere leufft zum Thor hinein in die Statt vbern Marckt / durch die Brodbäncke / vnnd andere Gassen / endlich zum Hällischen Thor hinauß vnd kompt davon. Anno 23. ist ein Kannengiesser Gesell von Raute auß der Schlesien bürtig / welcher sich für einen Freyherren von Schellendorff außgeben / aber in Warheit ein Dieb gewesen / gehenckt worden.

Anno 24. im Aprilen / hette ein Weib / so Ehebruch begangen / sollen gericht werden. Dieweil aber dero Ehemann jhr verziehen / vnd sie loß gebetten / ist die / den Ehestand zu Ehren / mit der ordentlichen Straffe verschonet / vnd deß Lands ewig verwiesen worden / vnnd hat jhr der Mann folgen müssen. Ein Kind ist zum Fenster hinauß auff den Kopff gefallen; hat jhm aber solcher Fall / durch Gottes wunderbare Hülf / nichts geschadet. Im Hewmonat / haben die Notarii ein Collegium, oder Bruderschafft / vntereinander angerichtet / sonderliche Ordnung gemacht / auch eigene Leichentücher / vnnd eine Lade geschaffet / darein zu gesatzter Zeit ein jeglicher an Gelde

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_223.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)