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Münze, für Waaren, die er herüber gesendet hatte, anzunehmen.

Allein dieses Betragen wird von den besten Juristen als etwas wiederrechtliches einmüthig verworfen, angesehen der hiesige Staatsrath keine solche Gewalt hat; und man muß beineben bedenken, daß die Königin sich damal durch eine von Spanien in diesem Königreich unterstüzte Rebellion hart im Gedränge befand; und daß, was man in schweren Zeiten, und in der äussersten Noth zuthun gezwungen wird, niemal zu einem Exempel dienen soll, auf gleiche Weise auch dennzumal zuverfahren, wann Ruhe und Friede ist.

Nun will ich euch, liebe Freunde, damit ihr die Mühe nicht selbst haben müsset, hier kürzlich vor Augen legen, was ihr nach den Gesezen zuthun verbunden seyt, und was ihr hingegen nicht verbunden seyt zuthun.

Erstlich seht ihr verbunden, alle Münze welche der König schlägt, und die von Englischem Schrot und Gewicht ist, im Handel und Wandel anzunehmen, dafern sie von Gold oder Silber ist.

Zweitens seyt ihr nicht verbunden, einige Münze anzunehmen, welche nicht von Gold oder Silber ist, nicht nur die Englischen Halbpfenninge und Vierer, sondern auch die von irgend einem andern Lande nicht. Und es ist bloß von Gelegenheit oder Bequemlichkeit wegen, daß ihrs zufrieden seyt sie anzunehmen, weil die Gewohnheit Halbpfenninge und Vierer von Silber zuschlagen, längst aus der Uebung gekommen, davon

Empfohlene Zitierweise:
Jonathan Swift, übersetzt von Johann Heinrich Waser: Briefe des Tuchhändlers. [s.n.], Hamburg und Leipzig 1756, Seite 310. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Swift-Tuchh%C3%A4ndlerbriefe-Satyrische_und_ernsthafte_Schriften_1-1756.pdf/16&oldid=- (Version vom 1.8.2018)