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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica

wozu ihnen das benöthigte Holtz verabfolget werden soll / wohl verwahret / begossen / und sonsten fleißig gewartet / auch wenn die Reihe die gemeine Trifft / oder andere dergleichen Plätze beträffe, die darzu benöthigte Mittel aus der Gemeine genommen; ingleichen da ein oder der andere Stamm abginge / folgenden Frühling oder Herbst darauf / so bald andere an deren Stelle von denen Eigenthums-Herren der Acker / bey 5. Thlr. Straffe von jeden Stamme / gesetzet werden soll / wie solches bey Joh. Sebast. Müllern in seinen Annalibus des Chur- und Fürstl. Haußes Sachsen / von anno 1400. biß 1700. fol. 641. mit mehren zusehen.

§. 13. Zwar es haben unsere Vorfahren vor etlich und 20. Jahren in Ober-Gebürge etwas gesäet, und ist auch einiger Anflug darauf erfolget / alleine es ist ihnen kein fernerer Ernst gewesen / und die Spesen hierzu eingezogen worden.

Dann es hat sich jederman bey der Geld-Einnahme vor die Höltzer zwar sehr wohl befunden / aber sich nicht können persuadiren lassen / daß je dergleichen Mangel / wie solcher jetzt vor Augen schwebet / sich ereignen solte.

Immittelst haben auch die jenigen / so das Holtz zu ihrer Nahrung gebrauchet / tapffer nieder geschlagen und verkohlet / daß mancher voritzo wünschet / er hätte räthlicher damit Hauß gehalten / und könte also seine Nahrung und Wercke ferner forttreiben; aber es ist zu spat bereuet / und wir werden es mehr als zu zeitlich empfinden / wie uns der grosse Holtz-Vertrieb, und die allzuwenig geführte Sorge wegen der Holtz-Erspahrung und Holtz-Anbau mercklichen Schaden bringen und zu Hauß und Hoff nach den gemeinen Sprichwort kommen wird; Nichts minder geschiehet die grosse Verwüstung der Höltzer recht mit unserm Willen / indem wir meynen / daß es wohl gethan / aus Wildnissen Felder und Wiesen zu machen (wie schon ob erwehnet) aber wir werden diesen Mißbrauch allzuspat / leider! bedencken / und künfftig gezwungen aufs fleißigste dafür sorgen müssen.

§. 14. CAROLUS der V. glorwürdigsten Andenckens Römischer Käyser und König in Spanien hat anno 1545. in Spanien sehr nützliche Versehung in Holtz-Sachen gethan / woraus die Einwohner grossen Nutzen gespühret / und annoch geniessen / auch zu dem Ende ein gewisses Collegium oder Rath über das Gehöltze und Förste bestellet / so Junta de Bosques reales genennet worden / das zugleich die Aufsicht über die Königl. und andere Wälder haben solte.

§. 15. In der Fürstl. Braunschweigischen Landes-Ordnung Art. 37. soll enthalten seyn / daß ein jeglicher Angesessener oder Bauer / jährlich vier Eichen / und vier Buchene Stämme pflantzen / und mit Dornen wohl verbinden, auch das jenige / so er gepflantzet / der gestalt in acht nehmen / und da ein Stamm nicht bekleibet / einen andern dagegen setzen soll / bey Straffe 10. Groschen vor jedweden Stamm.

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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Johann Friedrich Braun, Leipzig 1713, Seite 121. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sylvicultura_oeconomica.pdf/137&oldid=- (Version vom 14.2.2021)