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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica

so wohl das gantze Land jetzo / und künfftig die Posterität einen grossen Nutzen sich daraus zu versichern hat; Es bestehet aber diese Ordonnance meist darinnen, wie die Aufsicht bey solchen Wäldern / Försten / und Büschen gehalten werden solle; absonderlich aber ist darbey angeordnet / daß die leere Plätze und Stockräume mit Holtz besäet und bepflantzet werden sollen / auch ist Versehung geschehen / wo die Unkosten darzu herzu nehmen / pour faire semer ou replanter les plus vindes vaines, & vagves & des bois abroutis & abougris pour le remetre en valeur, damit solche leere Plätze wiederum in ihren Werth und Stand gebracht werden mögen; wie an einem andern Ort mit mehrern gedacht worden.

§. 17. Ingleichen meldet die Lüneburgische und Bäyerische Holtz-Ordnung / unterschiedenes von Besäung der leeren Holtz-Plätze / und sonderlich die Landes-Ordnung / tit. 16. Forst-Ordn. p. 1. art. 11. wie dann auch in Ober-Teutschland / und sonderlich an Rhein-Strom bey denen meisten Ständen herrliche Verordnungen zu befinden / daß alle abgetriebene Gegenden und Stockräume / an Bergen / Hügeln / Ebenen / Gründen und Thälern / auch die dürren Heyden / und sonst nicht sonderlich nützende Orte, unverzüglich besaamet / mit Eicheln / und Buchäckern bestecket / oder mit andern Baum-Saamen besäet werde möchten / und nach und nach / die grossen Refieren / theils zur Helffte / zum Drittheil / oder Viertheil / auf einmahl / oder jährlich darzu gezogen / geackert / oder die Erde aufgehacket / oder gegraben were / damit der Saame so darein gesäet / desto eher die Erde ergreiffen / und aufgehen könne.

§. 18. Ob nun wohl hieraus der Nutzen und Möglichkeit des wilden Baum-Saamen-Säens zur Gnüge erhellet / so will man doch auch deswegen nicht gerne dran / weil man sich vor der Schwerigkeit des Werckes fürchtet / allermassen diese Wissenschafft nicht gnugsam ergründet / zum wenigsten bey Uns noch nicht gnugsam in Ubung bracht ist.

Nun giebet man zwar gerne zu / daß derer gnüglichen observationen, so sich bey Säung und Pflantzung der wilden Bäume ereignen werden / nicht wenig seyn durfften; gleich wie aber ein Ackersmann bey seinem Ackerbau / und ein Gärtner in Erziehung fruchtbarer Bäume niemahls auslernen wird / und wir dißfalls von allen Nationen eines und das andere erlernen und erforschen müssen / also wird es auch nicht mangeln / daß in Säung / Pflantzung und Fortbringung der wilden Bäume / man gleichfalls emsig nachdencken / bedächtig probiren / und ein und andern Versuch wird thun müssen / biß man näher zum Zweck komme / genauere Nachricht und dienliche Anmerckung ergründe und erlange. Non

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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Johann Friedrich Braun, Leipzig 1713, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sylvicultura_oeconomica.pdf/139&oldid=- (Version vom 17.12.2022)