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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica

§. 1.

ES möchte wohl jemanden ungewöhnlich und seltzsam vorkommen / wenn er höret / daß man von wilden Holtze Baum-Schulen aufrichten / und dadurch große abgeholtzte Refieren besetzen wolte; alleine gleichwie dieses höchst nützliche Werck vor uhralten Zeiten bereits practiciret worden / immasen die Lateinischen Wörter Roboraria, Ulmaria, und Plantaria, mit mehrern zeigen / daß die alten Römer dergleichen wilde Baum-Schulen anzulegen bemühet gewesen / also darff man sich hierüber als etwas neuen so wenig verwundern / als über die Obst-Baum-Schulen und das Kern-Säen in denen Obst-Gärten / wodurch bißher viel Millionen Stämme erzeuget und großer Nutzen geschafft worden / ungeachtet unsern Vorfahren hiervon wenig bekannt gewesen / als welche bey Fort-Pflantzung derer Obst-Bäume sich nur der so genannten Obst-Wilderlinge / die in Wäldern / Püschen und Gehöltzen von sich selbst wachsen / zu bedienen gewust / welche aber in erforderter Menge nicht zu haben / auch nicht so gut Obst tragen / als diejenigen so von gesäeten guten Kernen erwachsen.

Dahero solte man schließen / auch sich zugleich versichern und ein gewisses Exempel nehmen / daß mit Anlegung der Baum-Schulen von wilder Art Bäume (wie wohl nur so viel das Laub-Holtz betrifft) ein gleichmäßig guter effect und ungezweifelter großer Nutzen zu hoffen sey.

Die Holtz-Ordnung / so in Lande von Heßen für langer Zeit eingeführet[WS 1] / bestärcket in nachfolgenden Worten unsere Meynung / worinne sie auch zu dem gantze Wercke sehr dienliche feine Anleitungen giebet / wenn sie saget: Unterdessen kan bey jeder Gemeinde ein Bodenhaffter Ort umgraben / und zugemacht / und zu einer Schul und Erziehung junger Bäume gebraucht / und mit denen Augst-Eicheln etc. besäet werden / woraus die jungen Stämmgen zu nehmen etc. und die leere Plätze besetzet werden können.

§. 2. Was nun vor ein grosser Nutzen hiemit zu schaffen / solte man sich nicht einbilden.

Denn es können die abgetriebene Blössen / und andere leere Plätze damit besetzet werden / indem eine kleine Baum-Schule schon so viel Stämme hergiebet / daß in wenig Jahren eine ziemliche grosse von Holtz entblößte Gegend / damit bepflantzet werden mag / und wäre hiebey durch Obrigkeitliche Verordnung gar wohl einzuführen / daß e. g. ein Bräutigam verbunden seyn solte / ehe und bevor er heyrathen darff / 6. Stämme zu

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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Johann Friedrich Braun, Leipzig 1713, Seite 215. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sylvicultura_oeconomica.pdf/231&oldid=- (Version vom 21.8.2021)