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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica

Schatz des Landes zu nennen / quibus adminiculis nulla Resp. nulla civitas, nullum oppidum, nullus vicus imo nulla Familia carere potest.

Ja es sind weit und breite Wälder und Heiden in einem angebaueten Lande / wo das Holtz mit Nutzen zu consumiren für gantz unschätzbar zu achten.

Es wird erzehlet daß ein gewisser Potentat gegen den andern im Schertz gedacht / daß Er eine seiner provinzen, oder wohl gar sein Land verkauffen / und den Anschlag des pretii auf das allerleidichste als wohl keine privat Person beym Verkauff seiner Güther thun würde / einrichten wolte.

Als nun der letztere um Eröffnung des Anschlags gebeten / ist ihm zur Antwort worden: daß man in denen Wäldereyen des Landes jeden Stamm Holtz / er sey klein oder groß / nur für einen Pfennig rechnen wolte / da doch viel Bäume darunter / die zu etlichen Thalern / andere zu etlichen Groschen werth wären.

Die anderen Ländereyen / Städte / Dörffer / Regalien und dergleichen / solten mit in Kauff gehen. Als man aber auf den modum kommen / wie solche Bäume zu zehlen / und darnach das pretium zu erlangen wäre; so hat so wohl die Unmüglichkeit des Zehlens / als des Kauffes / und also folgends der Schatz und hohe Werth / eines so Holtzreichen Landes sich hervorgethan / und endecket.

Solte nun auf hiesiger Lande Holtz-Boden / annoch über die allbereits verhandene Bäume / nur auf einem Acker etzliche Stämme mehr als vorietzo / welche er doch wohl ertragen könte / ja nur 1. 2. 3. und mehr / wilde Obst- oder zum wenigsten Vogelbeer- und Masttragende Bäume / ohne daß es von Vieh beschädiget würde aufzubringen seyn / und einer zu 2. 3. bis 4. Groschen an Früchten und Schneidel-Holtz jährlich geben / was würde das für Nutzen / und eine große Summa Geldes bey so viel tausend und Millionen Bäumen austragen.

§. 15. Aber gleich wie dem Lands-Herrn ein unsäglicher Nutzen aus dem Holtz-Vorrath zuwächset / also ist selber denen privat Personen auch sehr profitabel, wenn anders damit wohl umgegangen wird / maßen die alten / wenn sie ihren Kindern die Höltzer wohlbestanden zurück gelassen / zu sagen pflegen: Es solte ihnen solcher Schatz sehr lieb seyn / und gleichsam pro sacra Anchora oder zur eusersten Noth dienen.

Sintemahl wenn in der Haußhaltung eine unumgängliche Ausgabe vorfället / kan man dergleichen zum theil angreiffen / zu Feuer oder Bau-Holtz schlagen / Breter / Schindeln / Felgen und dergleichen daraus machen / oder verkohlen lassen / da es denn allezeit seinen Käuffer findet / und ein Haußwirth sich also gar wohl retten kan / daß er keine zehrende Zins-Gelder aufnehmen darff.

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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Johann Friedrich Braun, Leipzig 1713, Seite 363. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sylvicultura_oeconomica.pdf/379&oldid=- (Version vom 20.8.2021)