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nichts, und setzen sich ruhig auf den Stein zu der Krügerin, um sich auszuruhen. Und in dem Augenblicke ist denn auch Alles verschwunden gewesen.

Beckmann histor. Beschr. v. Brandenburg. Th. 2. S. 376. 377.


27. Das fluchende Weib.

Im Jahre 1555 in den heiligen Pfingstfeiertagen saßen in einem Dorfe unweit Wittstock mehrere Menschen beim Biere. Unter denselben war ein Weib, die fing an gräulich zu fluchen und mehrmals den Teufel zu rufen. Auf einmal wurde sie mitten in ihrem Schwören sichtlich von der Erde aufgehoben und zur Thüre hinaus geführt, vor welcher sie todt niedergeworfen wurde, allen Fluchern und Gotteslästerern zum Exempel.

Andreas Angelus Annal. March. Brand. pag. 344.


28. Die Mißgeburt zu Jütkendorf.

Zu Jütkendorf, einem Dorfe in der Cöllner Inspektion, lebte vor Zeiten ein Bauer, der eine hübsche Frau hatte. Diese hatte er in Verdacht, daß sie heimlichen Umgang mit seinem Knechte pflege. Er stellte sie deshalb darüber zu Rede; die Frau aber, welche gerade in gesegneten Umständen war, verschwor sich und sagte: wenn das wahr wäre, so möge Gott ein Zeichen geben an dem Kinde, das sie in ihrem Leibe trage. Dafür wurde die Ehebrecherin auf schreckliche Weise gestraft; denn wie sie in die Wochen kam, da ward sie von einem Knäblein entbunden, welches an der Nase ein Gewächs wie ein Taubenei, und an jedem kleinem Finger und an jeder kleinen Zehe ein Ende Fleisch gehabt, wie ein Glied am Finger. Da gestand die Frau, daß sie wirklich Ehebruch mit dem Knechte

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Jodocus Donatus Hubertus Temme: Die Volkssagen der Altmark. Nicolai, Berlin 1839, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Temme_Die_Volkssagen_der_Altmark_111.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)