Seite:Theatri Saxonici Ander Theil 40.jpg

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solches Schlos zum ersten einem tapffern Ritter / so den Sachsen trewlichen Beygestand geleistet / vnd durch eine sonderliche Kriegslist Scheidingen die Königliche Burg vnd Stadt gewinnen helffen / eingegeben / dannenhero es den Namen die Hackenburg erhalten / sol der eltesten Heuser eines seyn / so jemals in diesen Landen gewesen / doch wil man sagen / daß das Schlos Kyffhausen vor Alters die Hartzburg genant / so jetzo auch gantz desolat ligen thut / vnnd vom Iulio Caesare dem ersten Römischen Keyser / vor Christi Geburt / erbawet seyn sol / Elterer Ankunfft wird die Gegend das Finnische Gebirge genennet / darbey dann auch das Schlos Beichlingen / darauff Keyser Heinrich der Vierdte / offten residirt vnd solches erbawet haben sol / jetzo aber denen von Werttern zustendig / darunter dann auch Kindelbrück das vhralte Städtlein gehörig gelegen / vnd ist sich zu verwundern / wie dero Gegend vnd vmb den Hartz viel Schlösser desolirt, daraus dann zu vermuten / daß dero Gegend vnnd in Thüringen grosse Kriege müssen gewesen seyn / inmassen dann auch aus den Speculis vnd Warthen / so daselbsten hin vnd wieder erigirt, zu sehen.


LVII.
Weissensee.

SChlos vnd Ampt / ist auch gar ein altes Gebewde vom Landgraff Ludowig dem Eisernen / Anno 1172. erstlichen angelegt / wird aber noch jetzo in gutem bewlichen Wesen erhalten / Hat den Namen von dem grossen See / so drunter gelegen / vnd nicht zu ergründen / jedoch Fischreich seyn sol / ist eine herrliche Gegend von Ackerbaw vnd Viehezucht / auch zum Fürstlichen Lager allerding bequem.


LVIII.
Langensaltza.

AMpt vnd Schlos in vorzeiten eine sondere Herrschafft / so man die Edlen Herren von Saltza / zu Dulstadt vnd Vfhoffen / genant / Hat den Namen von dem vorlauffenden Wasser die Saltza / Ist wegen grosser Vneinigkeiten der dreyen Gebrüdere / so vmb das Jahr Christi 1343. daselbsten gesessen / vnd sich vnter das Stifft Mentz ergeben wollen / vnter die Landgraffen in Thüringen kommen / jedoch das Stifft Mentz lange Jahr den halben Theil besessen / biß endlichen solches auch abgelöset / vnd allerding Schlos vnd Stadt den Fürsten von Sachsen zukommen / die es noch besitzen thun.

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Lorenz Peckenstein: Theatri Saxonici Ander Theil. Henning Grossen, Jena 1608, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Theatri_Saxonici_Ander_Theil_40.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)