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 Die Salbung nach Jak. 5, 14–15 hatte Löhe 1856 einer Kranken im Diakonissenhaus auf deren Bitte erteilt. Einige geistliche Gehilfen Löhes, die vorher belehrten Kirchenvorsteher und einige Diakonissen waren dabei zugegen; man sah nicht das Öl, sondern das Gebet als das Wesentliche an und stellte die Heilung Gott anheim. Die Ordnung jener Feier wurde durch Inspektor Bauer als ein liturgischer Versuch in Nr. 12 des Korrespondenzblattes der Gesellschaft für Innere Mission 1857 veröffentlicht. Weitgehende Entrüstung über das „katholisierende“ Vorgehen Löhes veranlaßte das Kirchenregiment, ihm eine Wiederholung der Salbung ausdrücklich zu untersagen. Das öffentliche Urteil über Löhes Verfahren lautete verschieden. (Siehe Deinzer, Wilhelm Löhes Leben, 2. Band, S. 470.)

 Die Kinderbeichte war keine allgemeine Einrichtung. Löhe hatte nur gelegentlich im Unterricht gesagt, daß jeder bußfertige und gläubige Mensch absolviert werden könne, auch wenn er noch nicht konfirmiert sei. Geistlich geweckten Kindern in den Schulen des Diakonissenhauses hatte er dann auf ihre Bitte hin Beichte und Absolution gewährt, weil kein Schriftgrund dagegen vorliegt. Auf seine Vorstellungen hin wurde ihm im März 1859 von der Kirchenbehörde gestattet, zu handeln wie bisher. (Siehe Deinzer, Wilhelm Löhes Leben, 2. Band, S. 476 ff.)


Empfohlene Zitierweise:
Therese Stählin: Meine Seele erhebet den Herrn. Verlag der Diakonissenanstalt, Neuendettelsau 1957, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Therese_St%C3%A4hlin_-_Meine_Seele_erhebet_den_Herrn.pdf/65&oldid=- (Version vom 24.10.2016)