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Ludwig Tieck: Das jüngste Gericht. In: Poetisches Journal, S. 221–246

daß wir sogar ein eigenes Intelligenz-Blatt gehalten haben, was überdies noch unentgeltlich ausgegeben wurde. Ueberhaupt, fuhr der Herausgeber fort, kehre sich ein hohes Gericht nur an keine Pasquille gegen die löbliche Anstalt, denn alles, was man dagegen sagen kann, ist doch nur erstunken und erlogen. Seid nicht so grob, fuhr ihn ein Teufel an. Warum haben sie uns ein Ohr abgerissen, sprach jener, es geschieht nur um im Charakter zu bleiben. Nein, im Gegentheil allerseits hochzuehrende Unsterbliche, hier treffen wir eine allerliebste Ewigkeit an, da hoff’ ich noch manchen Jahrgang zum Druck zu befördern, und da doch gleichsam ein neues Jahrhundert eintritt, so wollen wir auch einen ganz neuen Plan dazu machen und sauber mit der Zeit fortgehn, denn stehn bleiben muß man freilich nicht. Wie wär’s, meine sämmtlichen Herrn Theilnehmer (die sie an der Literatur und an meinem Unfalle Theil nehmen) wenn wir hier, wo wir leider so viel Leben, Unsterblichkeit und dergleichen vor uns sehn, womit wir nichts anzufangen wissen, aus unsrer Literatur-Zeitung vermöge des neuen Plans eine Allgemeine Lethargie-Zeitung einrichteten, so wäre uns trefflich geholfen? Er wollte immer noch weiter sprechen, aber er wurde

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Ludwig Tieck: Das jüngste Gericht. In: Poetisches Journal, S. 221–246. Frommann, Jena 1800, Seite 243. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Tieck_Das_juengste_Gericht_1800.pdf/23&oldid=- (Version vom 22.12.2016)