Seite:Topographia Alsatiae (Merian) 146.jpg

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neuen Mönchen / schützen und handhaben / dieselbe wieder außgejagt / und die vorige zu Nachts in Weibs-Kleydern wieder eingelassen / auch andere deß Pfaltz-Graffen Feind beherberget / und seinen Vicedom daselbst gefangen / beraubt / und zum höchsten geschmähet: deßwegen er / der Pfaltz-Graff / die Stadt den gantzen Winter über belägert hat. Käyser Fridericus IV. thäte ihn / dieser / und voriger Ursachen wegen / in die Acht / nahm ihm die Land-Vogtey / und verordnete Pfaltz-Graff Ludwigen den Schwartzen von Zweybrück und Veldentz / zum Reichs-Haupt-Mann / und Vicario im Elsatz: Aber der Pfaltz-Graff fuhr fort / und da er seinen Vettern / den von Zweybrücken / gedemühtiget / und ihme viel Orth abgenommen / da haben die Weissenburger die alte verthunliche Mönch wieder außgejagt / und Neue wieder eingenommen: darbey es verblieben. Anno 1552. hat die Stadt in dem Krieg Käysers Caroli V. und Königs Henrici II. auß Franckreich / auch etwas Schaden gelitten. Anno 1632. ist sie Anfangs von den Käyserischen / hernach von den Schwedischen / folgends auch von den Frantzosen / und dann wieder von den Käyserischen: In gleichem Anno 1639. im Augusto, erstlich von den Weymarischen / und dann wieder von den Käyserischen eingenommen worden. Daß sie also diesen jetzigen Krieg wol erfahren hat. Besiehe Munsterum in Cosmographia Hetzogs Bernharden / von hinnen bürtig / durch das gantze zehende Buch seiner Elsasser Chronick / Michael Heberern in der Egyptischen Dienstbarkeit / Bruschium in Chronolog. Monaster. Germaniae, et Relationes Historicas. Ihr Monatlich Einfacher Reichs-Anschlag ist / 112. fl. zu Underhaltung deß Kammer-Gerichts zu Speyer / Jährlich / wie ich gelesen / 93. fl. 21. Kreutzer / 2. Heller. Was Ihr Regierung anbetrifft / so gehört / in hochwichtigen Sachen / so sich under den Bürgern / auch andern in der Stadt zutragen / die Straff E. E. Rahts zu. So werden die Rotweilische Remissiones vor Rath verrichtet / und geht gleich vom Raht / in solchen Sachen / die Appellation, ans Kammer-Gericht. Der Raht wird besetzt von den Haußgenossen / das nändt man den alten Rath / darauß werden die Bürgermeister erwöhlt / deren Regieren alle Jahr 4. jedes Quatember einer / und sein derselben acht. Sonsten werden von den Zünfften / und Handwerckern 14. erwöhlet. Es gehen aber Jährlich nicht mehr / dann sieben von Ihnen in den Raht / deren einer jedem Bürgermeister in der Regierung zugeordnet wird / so man die Marschalck nennet. Und bestehet auß solchen 14. das Staffel-Gericht / und werden auß Ihnen die jenige genommen / so den Raht nicht besitzen / sondern Außgänger seyn. Wann einer das Gericht zu besitzen sich weigert / der muß sein Bürger-Recht auffkünden / dasselbe dreyfach erlegen / und in 2. oder 3. Monaten die Stadt meiden / hernach wiederümb ümb das Bürger-Recht ansuchen. Siehe viel / und offtangezognen Hertzogen / von hinnen büetig / libr. 10. Chron. capit. 1. und daselbst auch die Namen der Ritter / Mann- und Haußgenossen / so in deß Herren Probst allhie Kammer etliche Ritter-Gericht besessen haben. Item / cap. 3. von dem erhabenen Stein / in der Stifft-Kirchen- darunder ein Kindlein ligt / welches die Juden gemartert haben sollen: und von andern Klöstern / und Geistlichen Häusern in der Stadt / als der Prediger / Barfüsser / Augustiner / und andern; Item / dem Teutschen-Hauß / (so der vier Kammer-Häuser deß Ordens eines ist / deren eines ein Teutscher-Meister / wann Er im Orden der Regierung nicht mehr vorstehen kan / zu seiner Wohn- und Underhaltung zuerwöhlen macht haben solle /) und dem Johanniter-Hoff in der Stadt / sein 4. Cap. dann ferners von den Stad-Vögten / und Schultheissen / das 5. und 6. von den Hauß- und Müntz-Genossen allhie / (in deren Häuser / auff etliche Wochen / für die Schuldner / Balger / etc. Freyung ist /) das 7. und dann von den Alten Adelichen / auch Bürgerlichen Geschlechten allda / ümbs Jahr 1592. als der Schilling / Artzt / Kannengießer[1] / Jungen / Stabhel / Metzger / Nefen / Hellwigen / Possen / Hütter / Brettenacker / Keller / Schmaltzen / Harsten / Helffanten / Trautwein / Reinfarten / Spitler / Moterer / Scheyden / Chunen / Hertzogen / Steurnagel / Metzler / Schwartzerden (darauß Philippus Melanchton entsprungen /) und anderer vielmehr / auch von ihren Stammen / und Wappen / das 11. Capitul deß besagten 10. Buchs; und was Anno 1525. in der Bauren Auffruhr / als diese Stadt / von Chur-Fürst Ludwigen / Pfaltz-Graffen / belägert worden /dieselbe vor einen Vergleich eingehen müssen / den besagten Hertzog / cap. 9. In der Anno 1650. zu Nürnberg gemachten designatione Restituendorum, stehet; Weissenburg am Rhein / Contra Capitula SS. Petri, et Stephani, wegen der Pfarr-Herren Underhaltung.

Was das mächtige / und reiche Kloster allhie anbelangt / ist solches Anno Christi 624. den 11. Maii, gestifftet worden. Der 45. Abbt war Edelinus, der Anno 1293. gestorben / zuvor aber die Stadt Weissenburg mit Gräben / und Bollwerck / ümbfangen hat. Anno 1523. ward solche Abbtey / zu einer Probstey gemacht / und Anno 1546. dem Stifft Speyer incorporirt: Siehe die Verzeichnüß der gewesenen Aebbte / und Pröbste allhie / beym obgedachten Hertzog / dicto libr. 10. capit. 3. Der erste Abbt hiesse Principius, und der letzte Rudigerus, so folgends der Erste Probst worden; der auch zu wegen gebracht / daß die obbeschriebne Abbtey zu S. Waldburg / oder Walpurg / in dem Hagenauer-Forst gelegen / nach absterben Bartholomaei Holrigels / deß letzten Abbts daselbsten / dieser Probstey Weissenburg einverleibt worden. Er Rudigerus starb Anno[2] 1545. nach dem Er / 45. Jahr Regieret / und viel Unruhen / wie Hertzog sagt / mit der Stadt Weissenburg angefangen hatte. Ihme hat Herr Philippus von Flerßheim / Bischoff zu Speyer / in der Probstey allhie Succedirt, so Anno 1557. gestorben. Und ist / von solcher Zeit an / allezeit ein Bischoff zu Speyer / auch ein Probst zu Weissenburg gewesen.

  1. WS: In der Vorlage: Kantengießer
  2. WS: Im Original Annn
Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Alsatiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Alsatiae_(Merian)_146.jpg&oldid=- (Version vom 11.9.2022)