Seite:Topographia Austriacarum (Merian) 289.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Rudolphswörth / oder Neustättl.

Diese Landsfürstliche Statt liegt an dem Wasser Gurck / in Unter-Crain / und wird vor die fürnehmste / nach Laybach / im gantzen Land gehalten / und jetzt ins gemein Neustättl; die Probstey aber allda noch Rudolphswerd / oder Wörth / genant. Und will man solchen Ort für gar alt halten / weilen ein König der Gothen / Nahmens Chiniva, zun Zeiten deß Käisers Decii, mit seinen Gothen / die um die Thonau lagen / denselben / so damals ein Römische Reichs-Statt gewesen seye / solle belagert / aber nicht erobert; und folgends König Dieterich von Bern allhie Hoff gehalten haben; welches wir dann / weilen hierzu ein mehrer Grund erfordert wird / auff seinem Werth / und Unwerth beruhen lassen wollen. Anno 1435. ist diese in den Steinklippen / (da gleichwol keine Berg in der Nähe seyn) gelegene Statt Rudolphswerd / vom Hertzog Alberto zu Oesterreich / und dem Grafen von Cilly / belagert / und gestürmet; aber von Käiser Friederichs Volck tapffer beschützt worden. Und hat ihr der Käiser hernach die Freyheiten geben / so sie noch hat; wie Megiserus in der Kärndterischen Chronic / fol. 1113. hievon zu lesen. Es hat da den fürnehmsten Weinwachs in Crain; und ist in der Statt ein Franciscaner Closter / und der Landschafft Provianthauß.

Ein Meil Wegs von dannen ist ein warmes Bad / Neustätter Döplitz / oder Töplitz genant / und unter die Herrschafft Seusenberg gehörig / so von vielen presthafften Leuten mit grossem Nutzen besucht wird. Und liegt nicht weit von Neustättl das schöne Schloß Hopfenbach. Lazius lib. 12. Reipubl. Roman. sect. 5. cap. 3. vermeynt / daß der Alten Anassum, das Dorff und Schloß Altenburg bey Rudolphswerd seye; dabey nahend Ober- und Unter-Nassenfuß liegen / so sich auff den alten Nahmen ziehen.


Stein.

Ein Landsfürstliches Stättlein in Ober-Crain / so bey den Landtägen seine Session hat / an dem Fuß Veistricz gelegen. Hat ein Franciscaner Closter / und liegt auff ein Viertel Stund davon das Frauen Closter Minckendorff / darüber die Herren von Gallenberg Vogtherren seynd.

Es ist auch ein Schloß in Ober-Crain / nahend dem Neumärcktlein / zum Stein genant / den Herren von Lamberg gehörig.


Triest.

Es liegt diese Oesterreichische / und noch unter die Grätzerische Regierung gehörige Statt Trieste, Tergestum, oder Tergeste, am Adriatischen Meer / nicht gar 50. tausend Schritt von Laybach in Crain / wie Gluverius in seinem herrlichen Werck de antiqua Italia bezeuget. Ist den Alten / als Paterculo, Straboni, Melae, Plinio, Ptolemaeo, und andern / nicht unbekant gewesen. Und wird das besagte Meer / so daran stosset / von dem gedachten Plinio Tergestinus Sinus; von andern aber Aquilejensis; und jetzt von den Italianern Golfo di Trieste genant; davon Leander Alberti, in Beschreibung deß Friauls / pag. 498. seq. der Venedischen Edition in Anno 1568. mit mehrerm zu lesen. Ist ein Römische Colonia gewesen / mit der Zeit aber den Venedigern tributbar worden / biß sie an das Hauß Oesterreich; aber Anno 1507. oder 8. wieder an die Venediger kommen; gleichwol Anno 1509. abermals Oesterreichisch / und deß Käisers Maximiliani I. worden / von welcher Zeit an sie bey dem Hochlöblichsten Hauß Oesterreich blieben ist. Es giebt gute Bißlein / oder Meergschnätl / allhie; Item / ein stattlich Einkommen vom Saltz / so da gesotten wird / und wachsen hierum die besten Reinfal / so köstliche Wein seyn.


Tschernembl.

Es liegt diese Statt in dem Theil deß Landes Crain / so das mittere Viertel / ins gemein das Unter-Crain / und von Theils die Windische Marck genant wird / an einem unbenahmsten Wasser / das bald darunter in die Kulp kommet. Ist ein Landsfürstliches Stättlein / so ein geringes Teutsches Hauß / und ein Schloß / dem Herren Grafen von Tersitz gehörig / hat / welches / etwann der vornehmen Herren / so von diesem Ort den Nahmen führen / gewesen.


S. Veit am Flaum / S. Vitus Flomoniensis.

Diß ist auch noch ein Oesterreichische / unter die Grätzerische Regierung gehörige / und am Wasser Flaum / ins gemein Pflaum genant / und an dem Adriatischen Meer / in Histerreich / gelegne Statt; welches Istria von ihr biß gegen der obgedachten Statt Triest / auff dreyen Seiten / mit dem Adriatischen Meer (allhie Jonicus Sinus genant) umgeben ist. Es liegt gegen dieser Statt über die Insel Veghia, wie auch die Insel Carso, beede den Venedigern gehörig.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Provinciarum Austriacarum. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1679, Seite 289. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Austriacarum_(Merian)_289.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)