Seite:Topographia Austriacarum (Merian) 382.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

vnd darinn / als Landleut / ihren Stand / vnd Stimm haben / etc: Derhalben allein von von wegen ihres Standes / auß Irrsal / vnd vngnugsamen Bericht / vnbillich in die Reichs-Anschläg kommen; aber Ihr Majestät Wissens / billich nichts erlegt haben / noch zu erlegen schuldig gewest seyen. Im fall aber befunden würde / daß die obgemelte Stifft / etc. ausserhalb Ihrer Majestat Landen / im Reich / Güter hätten / oder künftiglich überkämen / die mit dem Reich billich versteuret würden / sey Ihrer Majest. Gemüth nicht / dieselben dem Reich zu entziehen. Vnd bey dieser Erklärung ist es auch verblieben / vnd gelassen worden; wie auß dem ReichsAbschied zu Augspurg / vom Jahr 1548. §. Wiewol auch / §. vnd dieweil / §. nach dem auch / §. gleicher gestalt / §. Aber der Graven / vnd § deßgleichen seynd / p. m. 349. seq. zu ersehen; vnd daher nicht allein obbesagter vnser Text; sondern auch Anderer Schrifften / die von den Reichs-Craisen handlen / vnd in den Oesterreichischen / die Bisthümer Gurck / Lavant / Seccau / Laybach / Wien / vnd Neustatt; Item / die Abbteyen / Schüttern / S. Blasi / vnd S. Peter: Die Baleyen Oesterreich / vnd an der Etsch; auch die Graven vnd Herren / von Hardegg / Losenstein / Rogendorff / Wolkenstein / Falkenstein / Mersburg vnd Beffort / Rappoltstein / Stauff / etc. als Stände deß Reichs / so ihre besondere Anschläge hätten / einbringen / zu corrigieren. Was aber die Bisthümer Trient vnd Brixen / anbelangt; davon wird unden / an gehörigen Orten Bericht geschehen; vnd kan / was Saltzburg / Bamberg / vnd andere Reichs-Stiffter sich deß Jahrs 1641. auff dem ReichsTag zu Regenspurg / daß Sie / ihrer Güter halber / so Sie / in den Oesterreichischen Erblanden haben / mit Anlagen belegt werden / beklagt; vnd was darauff geantwortet worden / in dem 4. Theil deß H. Joh. Limnaei de Jure publico Imperii Romano Germanici, gelesen werden: Daselbsten auch / am 687. Blat stehet; daß der Oesterreichische Gesandter / auff dem besagten Reichs-Tage / offentlich vermeldet habe / daß auff Vnderhaltung der Gräntzhäuser / gegen dem Erbfeind / vnd sonsten / vom Adriatischen Meer / biß an Polen / so sich im District auff 200. Meilen erstrecken / jährlich über zwo Millionen Gold auffgewendet / vnd von 20. biß in 24. tausend Soldaten / darinnen erhalten werden müssen. Sonsten vertritt Oesterreich / etc. jetzt zween Churfürsten / vnd gibt Monatlich 120. zu Roß / vnd 554. zu Fuß; Daran Anno 1602. der Keyser Rudolff ein Drittheil; deß Herren Ertz-Hertzogen Ferdinanden / deß Eltern / oder zu Inßbrugg / Lande / ein Drittheil / vnd der Herr Ertzhertzog Ferdinand / zu Grätz / wegen Steyer / Kärnten / Crain / etc. auch ein Drittheil / oder 40. zu Roß. 184⅔. zu Fuß / oder / an Gelt / Monatlich / einfach 1218. flor. 40. kr. geben haben. Darunter aber die Bischöffe zu Trient / vnd Brixen; wie auch die Graffschafft Kirchberg / vnd die Statt Costantz / nicht verstanden werden; die zwar Oesterreich eximirt; Sie aber alle viere / mit ihren Anlagen / absonderlich gegen dem Reich vertritt. Zu Vnterhaltung deß Cammergerichts zu Speyer / hab ich / in einer deß Jahrs 1576. gemachten Verzeichnuß / gefunden / daß Oesterreich / Jährlich / ordinariè 450. vnd / cum augmento 750. Gülden gebe; so / wann der Thaler zu 69. kreutzern / dem alten Anschlag nach / gerechnet werden solte / sich zimblich hoch belauffen würde; nicht wissend / ob deme gewiß also seye.

Heutigs Tags seyn deß Hochlöblichsten Ertz-Hauses Oesterreich nur zwo Linien in Teutschland / nemblich die Wienerische / vnd Inßbruggische.

Der Ersten Haupt ist Herr Ferdinand der Ander / Römischer Keyser / etc. vnd der Andern / Herr Leopold / Ertzhertzog zu Oesterreich etc. gewesen.

Ihre Keyserl. Mayest. Ferdinandus II. haben im Jahr 1637. den 5. und 15. Hornung / verlassen 1. Ferdinandum III. jetzigen Römischen Keyser / so An. 1608. den 3. vnd 13. Heumonats. 2. Herrn Ertzhertzogen Leopoldum Wilhelmum, dieser Zeit Regierern der Hispanischen Niderlanden / so Anno 1614. 3. Fr. Mariam Annam, Herrn Churfürstens Maximiliani, in Bayern Gemahlin; so An. 1610. vnd 4.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Provinciarum Austriacarum. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1679, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Austriacarum_(Merian)_382.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)