Seite:Topographia Austriacarum (Merian) 385.jpg

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Ortt, Dietrich Ennichel, et alii, erzehlt. Dieser Graffschafft vornehmer Sitz nun war damals / vor alters / oftgemeltes Schloß / oder Burg / Steyr / auf einem erhebten Felsen / vnd anmuthigen Ort / nächst der Confluenz der zweyer Wasserflüß Steyr / vnd Enß / hart ob / vnd an der Statt Steyr ligend / auff welchem die alten Grafen / Marggraven / vnd Hertzogen von Steyr / ihr Residenz, vnd Hoffhaltung / lange Zeit gehabt / wie dann allda selbsten gedachter Marggraff Ottocar. III. der Stiffter deß Closters Gärsten / den Ertzbischoff Conrad von Saltzburg / einen gebornen Herrn von Abensperg / circa annos 1115. vnd 1116. im damaligen / über die Investitur der Bischöff / vnd Praelaten / in Teutschland / ob solche dem Bapst / oder Keyser / gebühren / entstandenen schismate zwischen dem Röm. Stuel / vnd den Bischoffen / eines: vnd Keyser Heinrichen dem Fünfften / anders theils / in seinem exilio, vnd Flucht / wider ermelten Keyser / eine Zeitlang auffgehalten / vnd geschützet. Hernach haben gemelte Marggraven / vnd Hertzogen / vnterweilen auch auff der allda zu Annasburg erbauten; bey der jetzigen Statt Enß / auff S. Jörgenberg damals gelegenen / nunmehr abkommenen Vesten (deren rudera gleichwol noch zu sehen) ihr Residenz, vnd Hoffläger / gehalten / biß vngefehr vmbs Jahr 1177. oder / wie andere wöllen / erst bey Auffrichtung der Vbergab / oder donation, Anno 1186. Ottocar der letzte / mit dem Aussatz behaffte Hertzog von Steyr / seinem Schwehern / Hertzog Leopolden zu Oesterreich / das gantze Land (Steyr) sampt der Graffschafft Steyr / Kauffs- oder vielmehr Schanckungsweiß / übergeben / vnd eingeraumt. Von der Zeit an / ist die Graffschafft Steyr / an derselben Weite / vnd Jurisdiction, vmb ein merckliches eingezogen / vnd geschmälert worden. Dann zu geschweigen / daß nicht allein noch lang zuvor Marggraff Ottocar der Dritte / vnd sein Bruder / vorgemelter Albero, genant der Wald-Graf / auß ihrer Graffschafft Steyr Gütern / das Closter Admont / mit einem grossen Gezirck Landes / Aichdorff / Arning / vnd Hützenpühelthal begabt: Sowol hernach / bey der fundation deß Closters Gärsten / das jenige / was die alte Marggraven / vnd Hertzogen von Steyr / anfangs / vnd hernach / am Land / vnd Gebiet / nächst vmb Steyr / vnd dann weiter hinein nach der Enß gelegen / vnd also einen grossen Gezirck / wie auch etlichs zum Closter Gleinck gestifft / vnd geschafft / davon kommen; Sondern es ist fürnemblich mit gemelter Lands-übergab / von gedachter Graffschafft / die Statt Steyr / Enß / die Clöster Gärsten / Gleinck / Lambach / vnd andere Gebiet mehr / abgesondert / dieses alles zum Land Ob der Enß; was aber enthalb deß Wasser der Enß gelegen / zu Vnter-Oesterreich / vnd ein guter theil zum Land Steyr gezogen / vnd dahin incorporirt: Demnach also / von selber Zeit an / Steyr nicht mehr vor ein Graff- sondern alß ein Herrschafft / wie noch geachtet / vnd genant worden. Jedoch ist dieselbe damals / vnd lange Zeit hernach / bey ihrer sonderbaren Jurisdiction, vnd Gerichtsstab / gelassen / vnd von der Lands-Hauptmannischen Instantz deß Landes Ob der Enß eximirt geblieben. Biß hieher obernanter Autor; dessen Erzehlung beydes den Steyermärckern / vnd Ober-Oesterreichern / zur Nachricht dienet.

Bey Kärndten ist zu mercken / daß / auff dem Reichs-Tag / zu Regenspurg / Anno 1642. das Stifft Bamberg / den Reichs-Ständen / eine Information übergeben / was es für eine Bewantnuß mit desselben Gütern in diesem Lande Kärndten gehabt / ehe solches / zur Zeit Keyser Ferdinands deß Ersten / mit der Landsfürstlichen Obrigkeit / vom Hauß Oesterreich / angefochten worden / vnd es darüber / Anno 1535. zum Recess kommen. Weil dann solcher Recess nunmehr seine Endschafft erreicht so seye der Stifft wider in den vorigen / vnd alten Stande / zu restituiren. Was aber / an seiten deß Hochlöbl. Hauses Oesterreich hierwieder / wie auch wider die Klagen der Bayrischen Ertz- vnd Bisthümer / wegen Belegung ihrer Güter / in den Oesterreichischen Erblanden / die Oesterreichische Gesanten / bey solchem Reichs-Tag / vorgebracht / vnd ihr Recht außgeführt; solches ist beym Joh. Limnaeo, tom. 4. p. 688. wie

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Provinciarum Austriacarum. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1679, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Austriacarum_(Merian)_385.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)