Seite:Topographisch-statistische Nachrichten von der Stadt Wertheim, in der Grafschaft gleiches Namens, im Fränkischen Kreise.pdf/22

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Kurfürsten nachdrücklich Befehl gab, es beym Alten und die Stadt Wertheim künftig im ungestörten Besitze dieses Vorrechts zu lassen: so wußte man doch in Mainz der Vollziehung dieses Urtheils vorzubeugen. Nicht weniger fruchtlos fielen auch die nachherigen Versuche aus, dieses entzogene Recht wieder herzustellen.

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 Zwischen der Landesobrigkeit und der Bürgerschaft ist im sechzehnten Jahrhundert ein Vertrag errichtet worden, der von dem Orte seiner Unterzeichnung den Namen des Königsteiner Contracts bekommen hat und seinem Hauptinhalte nach hier angeführt zu werden verdient. Graf Ludwig von Stollberg-Königstein gelangte nach dem Tode seines Schwiegersohnes, Michael III., des letzten der Wertheimischen Grafen, eines in der Blüte seines Lebens zu früh verstorbenen gelehrten und tugendhaften Regenten, dem Camerarius in dem Leben Melanchthons ein bleibendes Denkmahl gestiftet hat, im J. 1556 zu dem Besitz der Grafschaft für sich, und in Ermangelung männlicher Erben auch für seine Töchter und deren Gemahle, und wurde von Kaiser und Reich, von der Krone Böheim und den