Seite:Touren-Buch von Estland mit Fortführung der Touren bis in die Städte Nord-Livlands.pdf/103

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Clubs: Revaler Velocipedisten-Club, gegr. 1888. Clubabende finden jeden Donnerstag, – 9 Uhr – statt, im Sommer: auf der eigenen Rennbahn in Catharinenthal (am Meeresstrande), im Winter: im Spritzenhause bei der Lehmpforte.

Allegem. Radfahrer-Union (Consulat gegr. 1893). 1. Consul: C. I. Dethloff (Langstr. 148). Local: Concertgarten in Catharinenthal, wo Dienstags, nach 9 Uhr abds. und im Winter an jedem ersten Dienstage des Monats U.­-Mitglieder stets anzutreffen sind.

Ревельскій кружокъ любит. вeлосип. езды (Revaler Verein von Liebhabern d. Velocip.-Fahrens), gegr. 1896.

Der Verein hat noch keine eigene Fahrbahn und keine ständigen geselligen Zusammenkünfte; Versammlungen werden abwechselnd im „Russ. Club“ und im Alex.-Gymnasium abgehalten; jeden Donnerstag werden Vereinstouren unternommen.

Touring-Club of Russia (Hauptverwaltung in St. Petersburg). Consul: J. Schümann, pr. Adresse John Schümann & Co.

Das Consulat Estland ist in der Gründung begriffen.

Dampfer-Verkehr durch die Rigaer und Finländ, Dampfer mit div. Städten: s. Dampfer-Linien.

Eisenbahn-Verbindungen: s. Fahrplan.

Ein Ortsstatut für den Fahrrad-Verkehr existiert.

Mitglieder des „Revaler Velocipedisten-Clubs“ haben schwarze Nummerschilder mit Nickel-Zahlen, Mitglieder des „Рев. кружокъ люб. велосип. езды“ weisse Schilder mit schwarzen Zahlen, alle Übrigen rote Schilder mit Nickel-Zahlen.

Auswärtige Fahrer haben folgendes zu beachten:

Das Radfahren ist verboten: auf allen Trottoirs – im Kindergarten – auf dem Fusswege über die "Wiese von der Süsternpforte bis zum Eisenbahnstrange – auf dem Mittelwege des Boulevards zwischen der Johannis- und Karls-Kirche und auf dem neuen Boulevard am Catharinenthal'schen Meeresstrande.

Das Radfahren ist auf den übrigen Boulevards gestattet, jedoch mit der Einschränkung, dass dasselbe dort von 11 Uhr morgens bis 6 Uhr abends nicht exekutiert wird, wobei an Sonn- u. Feiertagen das Fahren auf den Boulevards zwischen der Lehmpforte und der Karlskirche längs dem russischen Markte überhaupt verboten ist.

Die Fahrer müssen sich auf der rechten Seite der Boulevards halten und nicht anders, als hinter einander, niemals neben einander fahren. Die Fahrer sind verpflichtet, an ihren Rädern eine Glocke und bei Einbruch der Dunkelheit eine brennende Laterne zu führen, langsam und vorsichtig zu fahren und zur Vermeidung von Kollisionen mit dem Publikum rechtzeitig Glockensignale zu geben.