Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 057.jpg

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Bewegung wahrgenommen. Jedoch da man den Sarg wieder eingescharrt, hat es den Leuten abermahl gedeucht, als hörten sie pochen. Sie werden hierdurch bewogen, den Sarg von neuen zu eröffnen, aber sie haben dißmahl eben so wenig an dem todten Cörper veränderliches gefunden, als das vorige mahl.[1]


§. 30.

Ein gantz sonderbahres Exempel eines klopffenden Todten erzehlet Herr George Gottlob Pitzschmann im Leichen-Redner p. 886. folgender gestalt: Zu Buntzlau in Schlesien ward A. 1701. ein gewisser alter Mann den vierdten Tag nach seinem Tode mit gewöhnlichen Ceremonien zur Erden bestattet. Nicht lange darnach vernimmt der Todten-Gräber im Grabe ein Klopfen. Dieser, der es wenig achtet, geht darauf nach Gewohnheit in die Schencke, u. erzehlet etwas davon denen bey ihm sitzenden Zech-Brüdern. Sie ermahnen ihn, er solle es der Stadt-Obrigkeit anzeigen, weil der Verstorbene vielleicht noch einiges Leben bey sich haben könte. Der Todten-Gräber thut es. Er geht zum Magistrat der Stadt, erzehlet ihm, was er gehört, und bewegt ihn, daß er befielt, den Todten wieder auszugraben. Alleine da man das Grab geöffnet, findet man nichts weiter veränderliches darinnen, als daß die Decke des Sarges wegen


  1. Es erzehlt dieses aus ADELUNGII Hist. Harburg. p. 218. Ziegler im Histor. Labyrinth der Zeit n. 626. p. 128. und GARMANN. de Mir. Mort. c. l.