Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 115.jpg

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§. 17.

Der menschliche Leib besteht also aus einer Materie, die an sich selbst lebend und wachsend, und die allen Cörpern der gantzen Natur gemein ist. Niemand wird daher leugnen, daß nicht solcher Leib mit der gantzen Natur, krafft desjenigen allgemeinen principii vitalitatis, das wir oben beschrieben haben, verknüpfft seyn solte. Denn die gantze Natur ist gleichsam ein Cörper, der in allen besondern Cörpern zugegen ist. Und wenn auch gleich ein gewisses Individuum seine besondere Vitalität verliehrt, so höret doch deßwegen die allgemeine Vitalität nicht auf, die allen Cörpern gemein ist. So lange demnach ein Cörper noch nicht verweset und vergangen, sondern noch würcklich verhanden ist, so lange kan er auch noch ein Leben haben; hat er es nicht in Ansehen der gantzen Zusammensetzung, so hat er es doch in Ansehen gewisser Theile, die einander dem Wesen nach gleich sind.[1] Denn alle Auflösung derer natürlichen Cörper erfodert etwas, das dem Wesen des Cörpers entgegen ist, oder, wie man es zu nennen pflegt, ein Menstruum, das die einander ähnlichen Theilgen aus dem Cörper treibet.[2] So dieses


  1. Quamdiu ergo destructibile corpus adhuc extat, tamdiu quoque vitam aliquam in se habere potest; si non respectu totius compositi, respectu tamen certarum partium inter se homogenearum
  2. Omnis corporum naturalium solutio requirit, ut in corpore aliquid heterogenei adsit, seu, ur ajunt, menstruum, quod analogas extrahat ex corpore partes.