Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 125.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

berufft sich darauf u. hält es vor ein gewisses Zeichen, daß ein Mensch Gifft bekommen.[1] Das Exempel Alexandri M. dienet zu einem Beweißthum, als von dessen entseelten Cörper sich Q Curtius Lib. X. c. 10. also vernehmen läst: „Die zu ihm hinein gegangen, haben wahrgenommen, daß er durch keine Auszehrung verdorben noch den geringsten Flecken einiger Fäulniß an sich gehabt; auch die blühende Krafft, die sonst das Leben giebt, hatte ihn nicht verlassen.[2] Als daher die Egypter und Chaldäer auff erhaltenen Befehl den verblichenen Cörper gewöhnlicher Weise zubereiten solten, haben sie sichs anfangs nicht erkühnet, die Hände an ihn, als einen Lebenden, zu legen: hernach aber, da sie gen Himmel geseuffzet, daß ihnen als Sterblichen erlaubt seyn möchte, ihn anzurühren, haben sie den Cörper gereiniget und einbalsamirt“: Wobey Curtius hinzusetzet: „Denn sie glaubten, er sey mit Giffte vergeben worden.


§. 27.

Von dem Opio und andern Schlaff-machenden Artzneyen ist bekannt, daß sie den Tod nach sich ziehen, wenn sie nicht gebührend gebraucht werden. Ein solcher Tod aber, was ist er anders, als ein sehr tieffer Schlaff, der die Lebens-Geister


  1. in Quæst. Med. Legal. T. III. cons. 17. n. 8. p. 23.
  2. Nulla tabe ne minimo quidem livore corruptum videre, qui intraverant; vigor quoque, qui constat ex spiritu, non destituerat.